Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Unterbringung von Fundtieren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seitens des Tierheims Ostermünchen erfolgte am 19.03.2024 eine allgemeine Fundtiermeldung für eine Katze. Am 21.03.2024 wurde Antrag auf Erstattung der Auslagen für die Unterbringung des Katers „Django“ gestellt.
Demnach wurde der Kater am 12.02.2024 im Tierheim Ostermünchen abgegeben. Der Besitzer konnte bisher nicht ermittelt werden.
Seitens der Interessengemeinschaft Mensch und Tier werden für die Unterbringung und medizinische Betreuung Kosten in Höhe von 2.878,00 € geltend gemacht.
Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für die Unterbringung von Fundtieren eingestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Tilmann Rieger, 1. Vorsitzender IG Mensch und Tier e.V., erklärt die gesetzlichen Grundlagen für die Fundtierunterbringung und erläutert die verschiedenen Möglichkeiten, sich über einen Vertrag mit einem Tierheim eine gewisse Kostensicherheit einzukaufen. Seitens des Gemeinderats wird grundsätzliches Interesse an einem Angebot für eine entsprechende vertragliche Vereinbarung geäußert. Auch unter Berücksichtigung einer etwaigen künftigen vertraglichen Vereinbarung stimmt Herr Rieger einer Reduzierung der Kostenübernahme durch die Gemeinde auf einen Betrag i.H.v. 2.500 € zu.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die von den IG Mensch u. Tier e.V. geltend gemachten Auslagen für die Unterbringung und medizinische Betreuung für die Zeit von 12.02.-10.03.2024 für den Kater „Django“ anteilig mit einem Betrag i.H.v. 2.500 € zu erstatten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.07.2024 14:54 Uhr