Bürgerbegehren "Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreith";
Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit sowie ggf. über den Ablauf des Bürgerentscheids
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 21.03.2024 wurden in der VG Rott a. Inn Unterschriftslisten mit insgesamt 433 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ von den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgegeben. Nach Prüfung aller 433 Unterschriften durch die Verwaltung kann festgehalten werden, dass insgesamt 416 gültige Unterschriften vorhanden sind. Insgesamt 17 Unterschriften sind ungültig. Als Unterschriftenquorum sind gemäß Art. 18a der Gemeindeordnung Unterschriften von mindestens 10 % der Gemeindebürger erforderlich, dies entspricht einer Anzahl von 112 erforderlichen Unterschriften. Mit den insgesamt 416 gültigen Unterschriften ist das Unterschriftenquorum somit deutlich erreicht.
Bezüglich der Fragestellung bestanden verwaltungsseits insbesondere bei der Formulierung der zweiten Frage (Änderung des Flächennutzungsplans) zumindest Bedenken, ob die Fragestellung mit der gewählten Formulierung zulässig ist. Nach Rücksprachen mit dem Anwalt, der bei der Formulierung der Fragestellung für die Initiatoren tätig war, sowie der Rechtsaufsicht am Landratsamt Rosenheim und dem Bayerischen Gemeindetag kann jedoch festgestellt werden, dass verwaltungsseits keinerlei Bedenken mehr gegen die Zulässigkeit der Fragestellung bestehen.
Sofern der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ebenfalls bejaht ist im nächsten Schritt ein Termin für den dann erforderlichen Bürgerentscheid festzulegen. Der Bürgerentscheid sollte aus Sicht der Verwaltung sinnvollerweise gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch gemäß Art. 10 GLkrWG die Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums erforderlich. Auf telefonische Anfrage hin wurde eine entsprechende Zustimmung bereits in Aussicht gestellt. Verwaltungsseits wird daher als Termin für den Bürgerentscheid der 09.06.2024 vorgeschlagen.
Seitens des Gemeinderats ist zudem über die Gestaltung des Stimmzettels Beschluss zu fassen. Als Anlage wurde daher ein Entwurf eines Stimmzettels beigefügt, der bereits mit dem Verlag, welcher die Abstimmungsunterlagen herstellen würde, abgestimmt wurde. Aufgrund der Vorlaufzeiten für den Druck der Abstimmungsunterlagen ist eine umgehende Beauftragung bzgl. der Erstellung der Abstimmungsunterlagen erforderlich, um den anvisierten Termin halten zu können.
Weiterhin ist vom Gemeinderat der Umfang der Zulässigkeit der Briefwahlmöglichkeiten festzulegen. Verwaltungsseits wird hier empfohlen, die Zulässigkeit der Briefwahl analog zu den Briefwahlmöglichkeiten bei der Europawahl festzulegen.
Abschließend ist seitens des Gemeinderats dann noch zu beschließen, ob der Rückversand der Briefwahlunterlagen auf Kosten der Gemeinde erfolgt oder ob die Briefwähler die Kosten des Rückversands an die Gemeinde selbst tragen müssen.
Diskussionsverlauf
Die Gemeinderatsmitglieder der UWR beantragen, folgende Bedenken der UWR-Fraktion schriftlich im Protokoll festzuhalten:
- Der Anwalt (Labbe & Partner) sieht die Antragstellung zum Bürgerbegehren kritisch.
- Alternativen zum Standort Zellerreit sind Unterkatzbach und Ramerberg.
- Für den Standortwunsch Zellerreit werden neue Gutachten nötig, da die Alten bereits über 5 Jahre zurückliegen (z.B. Gutachten für den die Zufahrt, Boden, Naturschutz).
- Kosten für die Gemeinde (Zuschuss und Bürgschaft) für den Wunschort Zellerreit bis heute nicht bekannt. Bezüglich der Finanzen verweisen wir auf die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde.
- Zu beachten ist, dass im Rahmen des Bürgerentscheids nur der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens getroffen wird und nicht der Bebauungsplan selbst.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Zulassung eines Sportplatzes in Zellerreit“ sowie das Erreichen der erforderlichen Anzahl an Unterschriften für das vorgenannte Bürgerbegehren fest. Als Termin für den nunmehr durchzuführenden Bürgerentscheid wird der 09.06.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Zustimmung des Innenministeriums gemäß Art. 10 GLkrWG einzuholen. Der als Anlage beigefügte Entwurf eines Stimmzettels wird genehmigt. Für die Stimmzettel, die Abstimmungsscheine, die Stimmzettelumschläge, die Abstimmungsbriefe und eventuelle Merkblätter für den Bürgerentscheid ist ein grüner Farbton (nach Möglichkeit einheitlich hellgrün) zu verwenden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den Jüngling-Verlag zu erteilen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Möglichkeiten zur Stimmabgabe per Briefwahl analog zu den Möglichkeiten der Briefwahl bei der Europawahl festzulegen. Die Kosten für den Rückversand der Briefwahlunterlagen an die Gemeinde trägt die Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2024 14:54 Uhr