Wasserversorgung Ramerberg; Beratung und Beschlussfassung bzgl. des weiteren Vorgehens bei der Abrechnung der Verbesserungsbeitragsmaßnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 02.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
IN TOP 2 wurde eine Änderung der Planung der ursprünglich angedachten Verbesserungsbeitragsmaßnahme vorgestellt.
Frau Barth von der Firma Kubus stellt nunmehr die für die Gemeinde rechtlich möglichen Abrechnungsvarianten aufgrund der Umplanungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen bzgl. der Wassergebühren sowie der Verbesserungsbeiträge vor.
Grundsätzlich bestehen für die Gemeinde Ramerberg drei Abrechnungsvarianten:
- Durchführung einer neuen Verbesserungsbeitragsmaßnahme (extrem hoher Verwaltungsaufwand)
- Anpassung der bereits laufenden Verbesserungsbeitragsmaßnahme auf die neue Planung sowie damit verbunden eine Änderung der bestehenden Verbesserungsbeitragssatzung
- Finanzierung über Verbrauchsgebühren
Die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten werden in der Sitzung vorgestellt und diskutiert.
Nach den derzeitigen Zahlen würde sich bei einer Aufnahme der in TOP 2 vorgestellten Maßnahme folgender neue Verbesserungsbeitrag ergeben:
Grundstücksfläche: 0,11 €/m²
Geschossfläche: 3,03 €/m²
Außerdem würde sich eine Wassergebühr i.H.v. 3,00 €/m³ Wasser ergeben.
Bei einer Umlage der in TOP 2 vorgestellten Maßnahme rein über Gebühren würden die derzeitigen Verbesserungsbeiträge unverändert bleiben, die Gebühr würde sich jedoch dauerhaft um ca. 0,07 €/m³ erhöhen.
Seitens der Firma KUBUS wird darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgetragenen Zahlen lediglich eine Momentaufnahme darstellen und die endgültigen Zahlen sicherlich von dieser Prognose noch abweichen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt, die in TOP 2 dieser Sitzung vorgestellte Baumaßnahme als Umplanung der laufenden Verbesserungsbeitragsmaßnahme zu definieren. Dementsprechend soll eine Änderung der Verbesserungsbeitragssatzung vom 24.11.2022 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Firma KUBUS die entsprechende Satzungsänderung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 14:28 Uhr