Bauleitplanung; Anträge auf Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiets Sendling - Ost" für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 836 und 837 der Gemarkung Ramerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 03.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 03.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 13.08.2024 beantragt der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 836 der Gemarkung Ramerberg den Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Sendling – Ost“ um die gesamte Grundstücksfläche mit 12.381 m² zu erweitern. Das Grundstück liegt westlich des o.g. Gewerbegebietes.

Für die gewerbliche Nutzung des Grundstücks gibt es bereits einen Kaufinteressenten, der seinen Betrieb auf diese Fläche verlegen möchte. Mit dem Grundstückseigentümer und dem Kaufinteressenten wurde am 06.06.2024 ein Vorgespräch geführt in dem allgemein über das beabsichtigte Bauvorhaben sowie die mögliche Abwicklung der Bebauungsplanerweiterung gesprochen wurde. 

Der Eigentümer wurde gebeten in Absprache mit dem Kaufinteressenten einen Lageplan vorzulegen, auf dem die geplanten Gebäude dargestellt sind. Mit o.g. E-Mail hat der Eigentümer einen Lageplan übermittelt. Auf dem Grundstück sollen zwei Gewerbebauten mit einer Grundfläche von jeweils 3.000 m² (75,00 m x 40,00 m) errichtet werden. Die Gebäude haben eine Wandhöhe von 7 m, die Dachneigung beträgt 7°. In dem o.g. Gespräch wurde vom Kaufinteressenten erklärt, dass die Gebäude als Produktionshallen mit Verwaltungs- und Ausstellungsräumen genutzt werden. In einem der beiden Gebäude soll im 2. Obergeschoss evtl. eine Betriebsleiterwohnung entstehen. In dem vorliegenden Lageplan ist ein quadratischer Aufbau mit 400 m² (20 m x 20 m) dargestellt. Gemäß der Beschriftung sollen in diesem Obergeschoss die Verwaltungsräume liegen. Als Wandhöhe sind 9,00 m angegeben. Dieser Gebäudeteil ist mit einem Zeltdach dargestellt. 

Mit Schreiben vom 17.06.2024 haben die Eigentümerinnen des Grundstücks Fl.Nr. 837 der Gemarkung Ramerberg die Einbeziehung ihres Grundstücks in die Bebauungsplanerweiterung beantragt. Das Grundstück hat eine Fläche von 8.262 m².

Zwischen den beiden Grundstücken verlaufen ein gewidmeter gemeindlicher Feldweg sowie ein Entwässerungsgraben.

In der heutigen Sitzung soll kein Beschluss zu den Anträgen gefasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, vorab die Regierung von Oberbayern um eine erste bauplanerische Einschätzung zu den beantragten Bebauungsplanerweiterungen zu bitten. Wenn die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsstelle eine Bebauungsplanerweiterung für möglich hält, sollte der Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise entscheiden. 

In dieser Beratung sollen u.a. auch die nachfolgenden Gesichtspunkte mit einfließen:

- Forderung nach Verkauf von Teilflächen an die Gemeinde Ramerberg vor dem Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanerweiterung? 

- Wenn keine Grundstücksabtretungen gefordert werden, wie soll die Kostentragung bei zwei bzw. drei Grundstückseigentümern geregelt werden?

- Wie oder von wem können die erforderlichen Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden? 

- Mit dem vorhandenen Feldweg werden die nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen erschlossen. Wie kann die Erreichbarkeit dieser Flächen weiterhin gewährleistet werden? In diesem Zusammenhang sollte auch die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke Fl.Nrn. 835 und 819/2 der Gemarkung Ramerberg mitberücksichtigt werden, die derzeit nur über ein Notwegerecht erreichbar sind. 

- Der vorhandene Entwässerungsgraben muss auch nach der Gewerbegebietserschließung uneingeschränkt funktionsfähig sein.

Datenstand vom 09.10.2024 21:24 Uhr