Gewässer 3. Ordnung; Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in die Attel
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 03.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie im Antrag der Eigentümer des Wiesenweges 7 und 7a ersichtlich kommt es hier immer wieder zu Problemen der Versickerungsanlage.
Hier wurde beantragt einen Notüberlauf der Versickerungsanlage auf den Straßenentwässerungskanal zu errichten.
Die Kosten hierfür sind vom Antragssteller zu tragen.
Es handelt sich hierbei um eine Straßenentwässerungsanlage, die im vorderen Bereich des Wiesenweges in die Attel abgeführt wird.
Der Anschluss der Anliegenden Häuser war Grundsätzlich nicht vorgesehen.
Allerdings ist beim Anschluss des Notüberlaufs mit keinen größeren Problemen zu rechnen, da bei einer Überlastung des Systems das Wasser über die angrenzenden Wiesen zur Attel läuft.
Es ist allerdings zu entscheiden, ob die Gemeinde grundsätzlich den Anschluss an eine reine Straßenentwässerungsanlage zulässt.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg stimmt dem beantragten Notüberlauf zu, sofern sämtliche anfallenden Kosten von den Antragstellern übernommen werden und seitens der Antragsteller auch eine Rückschlagklappe in den Notüberlauf mit eingebaut wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 21:24 Uhr