Die aktuelle Haushaltsentwicklung mit Stand 30.09.2024 lässt sich wie folgt bewerten:
Allgemein ist im Verwaltungshaushalt von weniger Einnahmen als ursprünglich kalkuliert auszugehen. Negativ entwickelt haben sich unter anderem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Diese werden voraussichtlich 208.300 € und damit rd. 24.100 € weniger betragen. Auch die Einkommensteuerbeteiligung wird mit 962.700 € ca. 19.300 € weniger als ursprünglich kalkuliert (982.000 €) betragen. Die Umsatzsteuerrückerstattung beträgt vermutlich 70. 000 € und damit ca. 37.300 € weniger.
Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt werden, nach derzeitigem Stand, insgesamt geringer ausfallen als geplant. Die Betriebskostenförderung für Kindergärten wird ca. 420.000 € betragen
(-40.000 €). Der Defizitausgleich an die AWO beträgt 34.817 € und damit rd. 28.000 € weniger als ursprünglich kalkuliert. Die Ausgaben für die Städtebauplanung werden voraussichtlich maximal 15.000 € betragen (- 31.000 €). Allerdings hat die Beseitigung der Unwetterschäden bereits jetzt im Bereich Straßenunterhalt zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 15.000 € geführt. Die im Haushalt 2024 veranschlagte Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe wird vermutlich ca. 195.000 € betragen und damit ca. 109.600 € weniger als ursprünglich kalkuliert.
Im Vermögenshaushalt besteht ein erhebliches, vorab nicht eingeplantes, Finanzierungsdefizit.
Der Gemeinderat hat auf der Sitzung am 02.07.2024 die Umsetzung der Maßnahme „Stilllegung des Hochbehälters“ im Rahmen der derzeit laufenden Ertüchtigung der Trinkwasserversorgung beschlossen. Die für diese Maßnahme noch im Haushalt 2024 notwendigen finanziellen Mittel müssen zusätzlich finanziert werden. Des Weiteren fehlen im Vermögenshaushalt die in 2024 veranschlagten Verbesserungsbeiträge in Höhe von 547.950 €.
Die Verbesserungsmaßnahme wird voraussichtlich in 2025 abgerechnet werden.
Auch die veranschlagten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 240.00 € wurden bisher nicht realisiert.
Der Haushalt 2024 besteht, nach der derzeitigen Hochrechnung, ein voraussichtliches Finanzierungsdefizit von ca. 768.500 €.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor,
- den gebührenfinanzierten Anteil der Verbesserungsmaßnahme in Höhe von 291.300 € über einen langjährigen Kredit zu finanzieren,
- den Anteil der Maßnahme, welcher über den Verbesserungsbeitrag (580.600 €) geleistet wird, mittels eines einjährigen Überbrückungskredits zu finanzieren,
- die Einnahmen aus dem zu erwartenden Grundstücksverkauf, soweit aus Liquiditätsgründen notwendig, mit einer vorübergehenden Rücklagenentnahme bzw. einem Kassenkredit zu überbrücken.
Hinweis:
Die Haushaltsentwicklung mit den wesentlichen Zahlen sind als Anlage beigefügt, wobei die Haushaltsstellen, bei welchen sich die Einnahmen bzw. Ausgaben mit einer Hochrechnung ermitteln lassen, sind mit den voraussichtlichen Jahresabschlusszahlen hinterlegt sind.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, im laufenden Jahr 2024 vor allem im investiven Bereich nur noch unabdingbar notwendige Beschaffungen/Investition zu tätigen.
Die Einnahmen aus der Verbesserungsmaßnahme betragen ca. 679.000 €, hieraus wurden bereits rd. 98.400 € an Vorauszahlungen geleistet.
Kassenkredite können nur bei den Kreditinstituten aufgenommen werden, bei welchen ein Konto besteht.