Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 08.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. In der Übergangsfrist bis Ende 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten. Ab dem Jahr 2025 erfolgt die Berechnung in Bayern nach einem wertunabhängigen Flächenmodell.

Die Berechnungsgrundlagen (Messbetrag) werden von den Finanzämtern ermittelt und sind für die Gemeinden bindend:

Die Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 01.01.2025. 

Hebesatz der Gemeinde x Messbetrag. 

Die wichtigste Änderung betrifft die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Diese richtet sich zukünftig nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern dem neuen Bayerischen Grundsteuer-Gesetz entsprechend nach dessen Größe in Quadratmetern. Künftig werden 1.000 Quadratmeter Grund in Ramerberg nach demselben Prinzip besteuert wie 1.000 Quadratmetern in Starnberg.

Laut bayerischem Beschluss soll die neue Grundsteuer "aufkommensneutral" sein. Sofern auf Grund der finanziellen Situation die Notwendigkeit besteht Mehreinnahmen zu generieren, steht es der Gemeinde frei, die Hebesätze anzupassen.

Bei Beibehaltung der aktuellen Hebesätze ergeben sich voraussichtlich (Hochrechnung September 2024) bei der Grundsteuer ab 2025 folgende Einnahmen:



2024
 
2025

Ist-Einnahme
 
Messbetrag
Hebesatz
Ist-Einnahme
Veränderung +/-
GS A
        12.961,24 € 
 
       3.768,81 € 
320%
    12.060,19 € 
-           901,95 € 
GS B
      109.568,36 € 
 
    58.219,17 € 
320%
  186.301,34 € 
       76.732,98 € 
  

Auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde Ramerberg ist eine Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zielführend.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B unverändert bei 
320 % zu belassen.

Hinweis:
Bereits für die Haushaltsjahr 2023 und 2024 hat das Landratsamt auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Ramerberg hingewiesen. Sollte entgegen dem Vorschlag der Verwaltung eine Reduzierung der Hebesätze beschlossen werden, so müsste in der Gemeinderatssitzung noch eine eigene Hebesatzsatzung (s. Anlage) beschlossen werden. 

Beschluss

Die Hebesätze für die Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliche Betrieb) und B (bebaute Grundstücke) betragen ab dem Jahr 2025 unverändert 320 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.03.2025 11:31 Uhr