Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren und die Herstellungsbeiträge läuft zum 31.12.2024 aus, insoweit ist eine Neukalkulation notwendig.
Die Fa. Kubus wurde auf der Sitzung am 16.04.2024 mit der Durchführung der Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ramerberg beauftragt.
Seitens KUBUS wird die Neukalkulation vorgestellt.
Im Rahmen der Neukalkulation ist auch die Festlegung des kalkulatorischen Zinses notwendig.
Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern
gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann.
Nachdem die Investitionen über einen sehr langen Zeitraum (z.T. bis 50 Jahre) abgeschrieben werden, empfiehlt sich, den Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals entsprechend den Vorgaben der Kommunalen Haushaltsverordnung (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV) an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen zu orientieren.
Die kalkulatorische Verzinsung betrug im letzten Kalkulationszeitraum (2,0 %)
Die Verwaltung empfiehlt den kalkulatorischen Zinssatz unverändert zu belassen und für den Kalkulationszeitraum 2025- 2028 auf 2,0 % festzusetzen.
Es errechnen sich folgende neue Beträge (netto):
Grundgebühren: unverändert
Verbrauchsgebühr: 4,27 € (bisher 2,36 €), je Kubikmeter entnommenen Wassers
Bauwasser: 4,27 € (bisher 2,36€), je Kubikmeter entnommenen Wassers
Beiträge: 0,24 € pro m2 Grundstücksfläche (unverändert)
6,54 € pro m2 Geschossfläche (unverändert)
Hinweis: