Abwasserbeseitigung; Vorstellung der Kalkulation und Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren und die Herstellungsbeiträge läuft zum 31.12.2024 aus, insoweit ist eine Neukalkulation notwendig.
Die Fa. Kubus wurde auf der Sitzung am 16.04.2024 mit der Durchführung der Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Ramerberg beauftragt.
Seitens KUBUS wird die Neukalkulation vorgestellt.
Im Rahmen der Neukalkulation ist auch die Festlegung des kalkulatorischen Zinses notwendig.
Die kalkulatorische Verzinsung betrug im letzten Kalkulationszeitraum (2,0 %)
Die Verwaltung empfiehlt den kalkulatorischen Zinssatz unverändert zu belassen und für den Kalkulationszeitraum 2025- 2028 auf 2,0 % festzusetzen.
Es errechnen sich folgende neue Beträge:
Grundgebühren: unverändert
Einleitungsgebühr: 3,11 € (bisher 3,49 €), Grundstücke mit Schmutz- und Niederschlagswasser
Beiträge: 1,19 € pro m2 Grundstücksfläche (unverändert)
22,72 € pro m2 Geschossfläche (unverändert)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Neukalkulation der Abwassergebühren und Herstellungsbeiträge zur Kenntnis.
Der kalkulatorische Zinssatz für die Berechnung der Gebühr bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung soll für die Jahre 2025 – 2028 (Kalkulationszeitraum) 2,0 % betragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2025 11:36 Uhr