Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben; Prüfung von Elektroanlagen in der Kläranlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem derzeit geltenden Regelwerk DGUV V3/4 sind kommunale Unternehmen und Trägerschaften verpflichtet, wiederkehrende Prüfungen an Elektroanlagen durchzuführen.
Der Gemeinderat hat am 21.11.2023 die Überprüfung der Elektroanlagen der Wasserversorgung mit Außenanlagen beschlossen.
Im Rahmen einer Austragserweiterung wurden auch die Kläranlage mit Außenbauwerken, sowie der Bauhof und der Wertstoffhof geprüft.
Die Kosten für die Prüfung der Elektroanlagen in der Kläranlage betragen 8.766,96 € brutto.
In den Haushalt 2024 sind für die Zweckausstattung im Bereich Abwasserbeseitigung 3.500 € (incl. Elektroprüfung) eingestellt, wobei im laufenden Jahr bereits Ausgaben in Höhe von 2.707,75 € getätigt wurden.
Damit entstehen bei der Abwasserversorgung überplanmäßige Ausgaben in Höhe 6.059,21 €. Diese sind vom Gemeinderat zu genehmigen.
Für die Bereiche Bauhof und Lagerhalle sowie für den Wertstoffhof fallen keine überplanmäßigen Ausgaben an.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Überplanmäßigen Ausgaben bei der Abwasserbeseitigung (Kläranlage mit Außenbauwerken) in Höhe von 6.059,21 €.
Beschluss
Die Gesamtkosten für die Prüfung der Elektroanlagen für die Kläranlage mit Außenbauwerken, den Bauhof mit Lagerhalle sowie den Wertstoffhof in Höhe von insgesamt 9.480,96 € werden genehmigt. Die überplanmäßigen Ausgaben für die Prüfung der Elektroanlagen der Kläranlage mit Außenbauwerken in Höhe von 6.059,21 € werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2025 11:36 Uhr