Leasing von Diensträdern durch Beschäftigte
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 18.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen eröffnen der Gemeinde die Möglichkeit, ihren Beschäftigten ein Dienstrad-Leasing anzubieten. Hierbei wird seitens der Gemeinde mit einem Dienstradanbieter ein Vertrag abgeschlossen, die Beschäftigten der Gemeinde können dann bei Vertragspartnern dieses Dienstradanbieters ein Dienstrad leasen, nachdem Sie einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen haben.
Für die Gemeinde fallen beim Dienstrad-Leasing grundsätzlich keine Kosten an, da die monatlichen Leasing-Raten vollständig vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Bei diesem verringert sich somit das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt, wodurch dem Arbeitnehmer steuerliche Ersparnisse entstehen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt, allen Beschäftigten der Gemeinde Ramerberg die Möglichkeit zum Leasing eines Dienstfahrrads zu eröffnen. Sämtliche mit dem Leasing eines Dienstfahrrads entstehenden Kosten sind vom jeweiligen Arbeitnehmer zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2025 11:36 Uhr