Antrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Bestandsgebäudes und Neubau eines Laufstalls zur Milchviehhaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss Ramerberg, 28.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Sendling. Aufgrund der umliegenden Bebauung ist als Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet auszugehen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
An der Nordseite des Bestandsgebäudes wird ein Gebäudeteil mit einer Länge von rund 13,5 m und einer Breite von 5,5 m abgerissen und durch einen Querbau mit einer Länge von 30,0 m und einer Breite von 12,29 m ersetzt. Die Wandhöhe an der Nordseite beträgt 6,10 m
An der Ostseite wird in südlicher Richtung ein zusätzlicher Anbau mit einer Länge von12,0 m und einer Breite von 6,9 m angebaut.
Die Firstrichtung des Neubaus erfolgt im rechten Winkel zum Bestandsgebäude. Die Firsthöhen des Bestandsgebäudes und des Neubaus mit 9,29 m sind grundsätzlich gleich. Auf dem Neubau wird zusätzlich eine sog. „Lichtfirst“ errichtet, der den Hauptfirst um ca. 0,30 m überragt.
Die Traufe beider Gebäudeteile ist identisch.
Die Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2024 09:42 Uhr