Antrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Bestandsgebäudes und Neubau eines Laufstalls zur Milchviehhaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 732 der Gemarkung Ramerberg, Am Gries 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 28.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Sendling. Aufgrund der umliegenden Bebauung ist als Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet auszugehen. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

An der Nordseite des Bestandsgebäudes wird ein Gebäudeteil mit einer Länge von rund 13,5 m und einer Breite von 5,5 m abgerissen und durch einen Querbau mit einer Länge von 30,0 m und einer Breite von 12,29 m ersetzt. Die Wandhöhe an der Nordseite beträgt 6,10 m

An der Ostseite wird in südlicher Richtung ein zusätzlicher Anbau mit einer Länge von12,0 m und einer Breite von 6,9 m angebaut.

Die Firstrichtung des Neubaus erfolgt im rechten Winkel zum Bestandsgebäude. Die Firsthöhen des Bestandsgebäudes und des Neubaus mit 9,29 m sind grundsätzlich gleich. Auf dem Neubau wird zusätzlich eine sog. „Lichtfirst“ errichtet, der den Hauptfirst um ca. 0,30 m überragt.

Die Traufe beider Gebäudeteile ist identisch.

Die Abstandsflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2024 09:42 Uhr