Antrag auf Errichtung einer Holzlege, Anbau einer Garage, Anbau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 309 der Gemarkung Ramerberg, Loh 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss Ramerberg, 30.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt mit dem Wohngebäude und der südlich davon gelegenen Fläche im Geltungsbereich der Außenbereichsatzung Loh. Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Außenbereichsatzung liegen, sind baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Dies trifft für den beabsichtigten Anbau der Terrassenüberdachung zu. Die Glasüberdachung hat eine Tiefe von 4,80 m und eine Länge von 9,56 m.
Der Grundstücksbereich auf dem der Garagenanbau und die Holzlege errichtet werden sollen, sind dem Außenbereich zuzuordnen und sind deshalb nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Garagenanbau hat eine Grundfläche von 5,16 m x 6,61 m. Er erhält ein Satteldach in Verlängerung der Bestandsgarage.
Die Holzlege hat eine Grundfläche von 9,00 m x 5,55 m. Das Gebäude wird mit einem Satteldach errichtet.
Die beabsichtigten Bauvorhaben wurden mit dem Landratsamt Rosenheim vorab grundsätzlich abgestimmt. Bezüglich der Garagenbreite gibt es jedoch noch einen Klärungsbedarf.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 14:30 Uhr