Antrag auf isolierte Befreiuung von den Festsetzungen des Bebauungsplans,Nr. 6 "Eich-West" für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 272/37 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstr. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 30.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 30.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauausschussmitglied Konrad Fuchs erklärt, dass er wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnimmt. 

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem o.g. Grundstück hat der Eigentümer einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt.

Die Terrassenüberdachung hat eine Länge von 5,00 m und eine Tiefe von 3,00 m. Die Überdachung soll an der Westseite des Wohnhauses angebaut werden. Mit der beantragten Fläche der Terrassenüberdachung könnte gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO das Bauvorhaben verfahrensfrei errichtet werden. 

Das Baugrundstück liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“. Mit der Terrassenüberdachung wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Ebenso wird mit der Terrassenüberdachung die zulässige Grundfläche für Gebäude von 110 m² um 15,00 m² überschritten. Insgesamt wird die zulässige überbaubare Grundfläche (Grundfläche Gebäude einschließlich überbaubarer Flächen für Garagen und Zufahrten sowie Terrassen usw.) mit 443 m² nicht überschritten. Die Eigentümer des westlich gelegenen Nachbargrundstücks haben mit Unterschriften auf den Antragsunterlagen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ihre Zustimmung erteilt.

Mit der Überdachung wird die gesetzliche Abstandsfläche von 3,00 m zur westlichen Grundstücksgrenze nicht eingehalten. Für die Unterschreitung der Abstandsfläche hat der Eigentümer einen Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften beim Landratsamt Rosenheim eingereicht. Die Eigentümer des westlich gelegenen Nachbargrundstücks haben mit Unterschriften auf den Antragsunterlagen einer Abstandsflächenunterschreitung ihre Zustimmung erteilt. 

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 272/37 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstraße 8 wird stattgegeben und die isolierte Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze auf der Westseite des Gebäudes sowie Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird erteilt. 

Voraussetzung für die Befreiung ist eine vom Landratsamt Rosenheim erteilte isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften für die Abstandsflächenunterschreitung zur westlichen Grundstücksgrenze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 14:30 Uhr