Antrag auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsfläche) für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 272/37 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstraße 8
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss Ramerberg, 30.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) | Bauausschuss Ramerberg | 30.07.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung hat der Gemeinderat unter TOP 5 den Beschluss gefasst, einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ seine Zustimmung zu erteilen.
Nach Auskunft des Landratsamtes Rosenheim, Bauabteilung wird bei einem Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Abstandsflächen) die Gemeinde nicht beteiligt.
Der TOP muss somit im Bauausschuss nicht behandelt werden.
Datenstand vom 11.03.2025 14:30 Uhr