Antrag auf Einbau einer Einliegerwohnung im Dachgeschoss und Anbau von Außentreppen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 650 und 651 der Gemarkung Ramerberg, Klosterstraße 23
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss Ramerberg, 20.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke Fl.Nrn. 650 und 651 der Gemarkung Ramerberg befinden sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist somit nach § 35 Abs. 4 Satz 2 Baugesetzbuch (BauBG) zu beurteilen.
Im Dachgeschoss des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens soll mit dem Einbau einer Einliegerwohnung neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Zugang der Dachgeschosswohnung soll über eine Außentreppe erfolgen.
In dem Wohnteil des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens befindet sich bereits eine Wohneinheit im Erd- und Obergeschoss. Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1f BauGB können neben den bisher zulässigen Wohnungen noch fünf weitere Wohnungen geschaffen werden. Der Einbau der Dachgeschosswohnung als zweite Wohneinheit ist somit zulässig.
Gemäß der Wohnflächenberechnung hat die Einliegerwohnung eine Wohnfläche von rund 52 m². Somit besteht ein Stellplatzbedarf von zwei zusätzlichen Stellplätzen. Diese werden auf dem Lageplan auf Fl.Nr. 651 der Gemarkung Ramerberg nachgewiesen.
Die Erschließung des Bestandsgebäudes ist gesichert.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.03.2025 11:39 Uhr