Entwässerungseinrichtung; Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Ramerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 01.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 01.03.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Übermittlung der 1. Änderungssatzung der BGS-EWS , welche in der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021 beschlossen wurde, stellte das LRA Rosenheim fest, dass § 10 Abs. 2 der BGS-EWS möglicherweise als problematisch einzustufende Formulierungen enthält. Hier wird nämlich bei Grundstücken, die eine Eigengewinnungsanlage im Betrieb haben, eine Pauschale von 20% des über den Wasserzähler bezogenen Wassers als zusätzliches Abwasser festgelegt. Zudem wurde seitens des LRA angemerkt, dass der Mindestwasserverbrauch von 40m³/Person, welcher bei landwirtschaftlichen Grundstücken angenommen wird, eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht landwirtschaftlichen Grundstücken darstellt, da es bei den nicht landwirtschaftlichen Grundstücken keine derartige Mindestfestsetzung gibt. Beide Satzungsregelungen sind bereits seit mindestens 2014 in der Satzung enthalten, bisher bestanden seitens des LRA Rosenheim hiergegen keine Einwände. Um jedoch auch künftig rechtssicher handeln zu können, sollte die Satzung gemäß den Anregungen des LRA Rosenheim überarbeitet werden. Aus Praktikabilitätsgründen empfiehlt es sich hier, einen Neuerlass der BGS-EWS durchzuführen.

Beschluss

Der als Anlage beigefügten Neufassung der BGS-EWS wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach deren Ausfertigung baldmöglichst öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 12:01 Uhr