Kinderbetreuung Ramerberg Unterbringung Krippenkinder Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 01.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 01.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Ramerberg bekommt immer mehr Anfragen an die Gemeinde Ramerberg für die Unterbringung von Krippenkinder. 
Die Kindergrippen in den Nachbargemeinden sind alle bereits ausgelastet.
Die Gemeinden sind verpflichtet die Betreuung von Krippenkindern bereit zu stellen.


Im Gemeindehaus besteht die Möglichkeit, die Kinder im Mehrzweckraum im Keller unter zu bringen. 
Hierfür sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Ein Fenster muss entfernt werden, die Öffnung nach ist zu erweitern und eine Tür muss eingebaut werden.
  • Außen muss abgegraben werden und noch eine Außentreppe errichtet werden.
  • Der vorhandene Pumpschacht der Drainagenwasserableitung muss versetzt werden.
  • In einem WC im Keller müssen Podeste vor den WC-Anlagen errichtet werden, um die WC-Höhen anzupassen und verkleinerte WC-Brillen müssen eingebaut werden.
 
Die Koste hierfür werden auf 20.000 – 30.000 Euro geschätzt.

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt ist es möglich, die Duschen außerhalb der Kinderbetreuungszeiten zu nutzen.

Nach Rücksprache mit der Bauabteilung des LRA Rosenheim ist ein Einbau einer Türe als Fluchtweg zwingend erforderlich.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten müssen im Haushalt berücksichtigt werden.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus die Krippenkinder, sofern möglich, im Mehrzweckraumes des Gemeindehauses unterzubringen.  Allerdings sind vor der endgültigen Entscheidung die baurechtlichen Vorgaben (Brandschutz, Fluchtwege etc.) zu prüfen.     

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Ramerberg beschließt, die Unterbringung einer Krippengruppe im Keller des Gemeindehauses grundsätzlich zu befürworten. Seitens der Verwaltung bzw. eines damit beauftragten Architekten soll ein entsprechender Baugenehmigungsantrag beim Landratsamt Rosenheim eigereicht werden. Vor dem Beginn von Umbaumaßnahmen sind dem Gemeinderat die voraussichtlich entstehenden Kosten auf Basis von eingeholten Angeboten nochmals darzustellen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Datenstand vom 12.04.2022 12:01 Uhr