Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung der Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg zur Ortsstraße "Siedlungsstraße in Eich"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 01.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 01.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Zwischen dem Baugebiet Eich-West und Eich soll ein öffentlicher Fußweg geschaffen werden. Für die Realisierung des Fußweges ist die Widmung der Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg erforderlich. 
Das Grundstück Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg befindet sich im Privateigentum, womit alle Grundstückseigentümer der Widmung schriftlich zustimmen müssen. Die schriftlichen Zustimmungen der Eigentümer liegen der Gemeinde bereits vor. 

Durch die Widmung des Straßenzuges geht die Straßenbaulast gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG an die Gemeinde Ramerberg über. Am Eigentum der Grundstücke ändert sich nichts. 
Das Grundstück erwirbt durch die Widmung den Charakter einer öffentlichen Straße.

Die Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg soll Bestandteil der bereits gewidmeten Ortsstraße Nr. 36 „Siedlungsstraße in Eich“ werden.  Die Ortsstraße „Siedlungsstraße in Eich“ verläuft derzeit mit einer Länge von 243 Meter über die Fl. Nrn 272/10 und 272/11, Gem. Ramerberg. 
Anfangspunkt ist die Schnittstelle zu Fl. Nr. 292, Gem. Ramerberg, der Endpunkt liegt derzeit an der Schnittstelle zu Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg. 
Der bereits gewidmete Straßenzug soll daher entsprechend verlängert werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Keine

Beschluss

Die Fl. Nr. 269/5, Gem. Ramerberg wird als Ortsstraße „Siedlungsstraße in Eich“ gewidmet. 
Anfangspunkt ist die Schnittstelle zu Fl. Nr. 292, Gem. Ramerberg. Der neue Endpunkt ist an der Südost-Grenze des Grundstücks Fl. Nr.  269/7, Gem. Ramerberg. Die neue Länge des Straßenzuges beträgt 288 Meter.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Widmungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 12:01 Uhr