In der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2022, TOP 9 wurden die Aufstellungs- und Auslegungsbeschlüsse für die 1. Änderung und Erweiterung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Reichlsiedlung“ gemäß §§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, 34 Abs. 6, 13 Abs. 2 und 3 BauGB gefasst.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 10.03.2022 bis 11.04.2022 statt. Es wurde der Plan-Entwurf des Planungsbüros SAK, Traunstein in der Fassung vom 01.03.2022 ausgelegt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.
Insgesamt wurden 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Davon haben 8 eine Antwort bzw. Stellungnahme eingereicht.
Nicht geäußert haben sich („Keine Äußerung“):
VG Rott a.Inn, Amt f. Sicherheit u. Ordnung, 30.03.2022
Der Planung zugestimmt bzw. keine Anregungen oder Einwendungen haben vorgebracht:
Landratsamt Rosenheim, Immissionsschutz, 03.03.2022
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim, 07.03.2022
Landratsamt Rosenheim, Denkmalschutz, 11.03.2022
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, 23.03.2022
Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, 01.04.2022
Zu den vorgebrachten Anregungen bzw. Einwendungen ergehen folgende Beschlüsse:
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1 Landes- und Regionalplanung, 04.03.2022
(….)
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme ab:
Vorhaben
Die Gemeinde Ramerberg plant die bestehende Klarstellungs- und Ergänzungs-satzung für die Reichlsiedlung zu erweitern, um die Grundstücke Fl.Nr. 72T, 72/8T und 72/10, Gemarkung Ramerberg in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil miteinzubeziehen. Im Erweiterungsbereich der Satzung ist die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst laut Planungsunterlagen ca. 0,2 ha und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde nicht als Baufläche dargestellt.
Ergebnis
Erfordernisse der Raumordnung stehen der vorgelegten Satzung nicht entgegen. Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Abwägungsvorschlag:
Das Schreiben der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1 Landes- und Regionalplanung vom 04.03.2022 wird zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.
Beschlussvorschlag:
9 gegen 4 Stimmen
Das Schreiben der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1 Landes- und Regionalplanung vom 04.03.2022 wird zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, 04.04.2022
(…..)
die Änderung der Formulierung zur Höhe der Rohfußbodenoberkante und zur Hanglage und Außeneinzugsgebiete im Punkt 3 und die Aufnahme zum vorsorgenden Bodenschutz im Punkt 4 der o.g. Satzung begrüßen wir sehr. Die Erweiterung des Plangebietes nach Osten ist hierbei wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung.
Darüber hinaus haben wir keine weiteren Anregungen.
Abwägungsvorschlag:
Das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 04.04.2022 wird zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.
Beschlussvorschlag:
Das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 04.04.2022 wird zur Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht zu veranlassen.