Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Einziehung eines Teilstückes des Obersendlinger Weges / Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse sowie der Einziehungsverfügung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.11.2021 teilte das Landratsamt Rosenheim mit, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 06.04.2021 über die Einziehung eines Teilstückes des Obersendlinger Weges im Teilbereich der Fl. Nrn. 69/2, 70, 944, 911 der Gemarkung Ramerberg rechtwidrig ist und der Beschluss aufgehoben werden muss. Die rechtlichen Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG liegen bei der Einziehung des Weges nicht vor. 
Das Landratsamt Rosenheim hat die Aufhebung des Beschlusses sowie die Aufhebung der Einziehungsverfügung dringend empfohlen. 

Der Gemeinderat Ramerberg hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 gegen die Aufhebung des Beschlusses und gegen die Aufhebung der Verfügung gestimmt.

Daraufhin hat das Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 05.05.2022 einen Bescheid erlassen. Durch den Bescheid wird die Gemeinde Ramerberg dazu verpflichtet, die Beschlüsse vom 06.04.2021 und vom 22.03.2022 sowie die Verfügung vom 26.01.2022 über die Einziehung des Obersendlinger Weges aufzuheben, da diese rechtswidrig sind.  Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieses Bescheides sind die Beschlüsse vom Gemeinderat Ramerberg aufzuheben. Kommt der Gemeinderat Ramerberg seiner Verpflichtung nicht innerhalb der Frist nach, werden die Beschlüsse sowie die Einziehungsverfügung vom Landratsamt Rosenheim als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde aufgehoben. Die Ersatzvornahme wurde gemäß Art. 113 GO mit diesem Bescheid angedroht. 

Das Landratsamt Rosenheim kann gemäß Art. 112 Satz 1 GO rechtswidrige Gemeinderatsbeschlüsse und Verfügungen beanstanden und Ihre Aufhebung verlangen und gegebenenfalls auch selbst vornehmen. 

Seitens der Verwaltung wird daher dringend angeraten, die Gemeinderatsbeschlüsse sowie die Einziehungsverfügung aufzuheben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Sollte sich der Gemeinderat gegen die Aufhebungen entscheiden, können für die Gemeinde Ramerberg ggf. hohe Kosten für die Ersatzvornahme bzw. ein etwaiges gerichtliches Verfahren entstehen.  

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, die Gemeinderatsbeschlüsse vom 06.04.2021 und vom 22.03.2022 zur Einziehung des Obersendlinger Weges im Teilbereich der Fl. Nrn. 69/2, 70, 944, und 911 der Gemarkung Ramerberg aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung vom 26.01.2022 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.07.2022 12:01 Uhr