Errichtung einer Kinderkrippe; Zustimmung zur Beschaffung von notwendiger Einrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 31.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Ramerberg richtet zum Kindergartenjahr 2022/2023 eine Krippengruppe ein.  Betriebsträger soll, wie bereits für den Kindergarten, die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rosenheim e.V. (AWO) werden.

Nach Mitteilung der AWO sind für die Einrichtung der Gruppe Ausgaben in Höhe von maximal 15.000 € notwendig.
 
Welche Anschaffungen geplant sind, ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Abrechnung der erforderlichen Anschaffungen erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2022im Haushaltsjahr 2023. 

Diskussionsverlauf

Der Geschäftsführer des AWO Kreisverbands Rosenheim, Herr Reiserer, erläutert kurz die seitens der AWO notwendigen Beschaffungsmaßnahmen und weist darauf hin, dass die beschafften Gegenstände in das Vermögen der Gemeinde übergehen und bei einer etwaigen Beendigung der Zusammenarbeit mit der AWO im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Gemeinderatsmitglied Fuchs erklärt, er sei zwar für die Schaffung einer Kinderkrippe in Ramerberg, er halte die dafür nun vorgesehenen Räumlichkeiten jedoch nicht als geeignet und werde daher künftig bei allen Beschlüssen zur Einrichtung der Kinderkrippe dagegen stimmen. 

Beschluss

Die Gemeinde Ramerberg erteilt der AWO die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen für die Beschaffung der notwendigen Einrichtung für die Kinderkrippe in Höhe von maximal 15.000 €. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt nach Eingang des Jahresabschlusses 2022 und der Vorlage der entsprechenden Belege.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 20.07.2022 12:01 Uhr