Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 6 "Eich-West"; Antrag auf Änderung für den Bereich Fl.Nr. 272/36 Gemarkung Ramerberg, bei Seilerstr. 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 05.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 272/36 der Gemarkung Ramerberg, Seilerstr. 6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eich-West“. 

Mit Schreiben vom 27.06.2022 beantragten die Eigentümer des Grundstücks den Bebauungsplan für den Bereich ihres Grundstücks zu ändern.

Die Eigentümer beabsichtigen das Wohnhaus ohne Keller zu errichten. Aus Platzgründen soll der Technikraum an der Nordseite des Wohnhaues, außerhalb der Baugrenze, mit einer Größe von 15 m² angebaut werden.

Mit dem Wohnhausneubau soll die bisherige überbaubare Grundfläche von 110 m² voll ausgenutzt werden. Mit dem Anbau des Technikraums wird nicht nur die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze, sondern auch die festgesetzte überbaubare Grundfläche von 110 m² überschritten. Mit dem Technikraum wäre die Festsetzung einer überbaubaren Grundfläche von 125 m erforderlich.

Der Technikraum wird erdgeschossig errichtet. 

Zusätzlich soll an der Ostseite der Doppelgarage ein Nebengebäude angebaut werden. Der Grenzbau zur Gebäudezufahrt des Nachbargrundstücks wird eine Länge von 9 m nicht überschreiten. Die Bedachung mit einem Pultdach ist gemäß Bebauungsplanfestsetzung zulässig. Der beabsichtigte Anbau des Nebengebäudes macht auch eine Änderung der Baugrenze für Garagen und Nebengebäude erforderlich.

Unter TOP 4 wurde über eine weitere Änderung des Bebauungsplans „Eich-West“ vom Gemeinderat beraten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Mit dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten die im Zusammenhang mit der Änderungsplanung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.

Diskussionsverlauf

Ähnlich wie beim vorherigen TOP wird auch hier die Sinnhaftigkeit der beantragten Bebauungsplanänderung durch den Gemeinderat bestätigt, da aufgrund der aktuell sehr hohen Baukosten der Bau eines Kellers eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellt.  

Beschluss

Der Durchführung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 272/36 der Gemarkung Ramerberg wird grundsätzlich zugestimmt. 

Mit der Errichtung eines Technikraums an der Nordseite des Wohnhauses und der damit erforderlichen Neufestsetzung der Baugrenze sowie der Neufestsetzung einer überbaubaren Grundfläche von 125 m² für dieses Grundstück besteht Einverständnis. 

Ebenso besteht Einverständnis mit dem Anbau eines Nebengebäudes an die Doppelgarage und der damit zusammenhängenden Erweiterung der Baugrenze für Garagen und Nebengebäude. 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, der den Antragsteller zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Verfahrenskosten verpflichtet. 

Mit der Planung und der Durchführung des Verfahrens soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:58 Uhr