Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung; Festlegung der Vorauszahlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 04.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde Ramerberg verpflichtet, die Investitionskosten die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, den Aufwand zu 70 % über einmalige Verbesserungsbeiträge sowie zu 30 % über Gebühren zu finanzieren.
Derzeit wird die Kalkulation für die vorläufigen Beitragssätze erstellt, die Gesamtkosten betragen ca. 730.000 € netto.
Um die Belastung für die Beitragsschuldner besser zu verteilen, empfiehlt die Verwaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festzusetzen.
Die Vorauszahlungen werden nach Baufertigstellung und Endabrechnung mit dem endgültigen Beitragssatz verrechnet.
Diskussionsverlauf
Seitens des Gemeinderats wird eine niedrigere Vorauszahlung gewünscht, damit die Bürger ggf. Zeit haben, finanzielle Mittel für den Verbesserungsbeitrag freizuschaufeln. Die Vorauszahlung soll daher nur 20 % des erwarteten Verbesserungsbeitrags betragen.
Beschluss
Für die Baumaßnahme „Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung“ wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 02.03.2023 14:01 Uhr