Antrag auf Nutzungsänderung zum Einbau von Monteurzimmern in eine Lagerhalle auf der Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg (Anger 1c)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 04.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt den Ausbau des 1. Obergeschosses des bereits bestehenden Gebäudes in Anger 1c zu 11 Monteurzimmern und zwei Gemeinschaftsküchen.
Jedes Zimmer hat inkl. Sanitär-Raum eine Fläche von ca. 15 m², die beiden Küchen eine Größe von ca. 22 bzw. 30 m².
Alle Zimmer sind mit eigenen Sanitär-Anlagen ausgestattet und erhalten Tageslichteinstrahlung über jeweils ein Dachfenster.
Der Zugang erfolgt entweder über das hausinterne Treppenhaus oder eine Außentreppe, womit auch das Kriterium für 2 Fluchtwege im Brandfall erfüllt ist.

Die gesetzlichen Abstandsfläche können nicht alle auf dem Baugrundstück hergestellt werden. 
Es wird, gemäß den Antragsunterlagen, eine Abstandsflächenübernahme in nördlicher Richtung des Gebäudes auf die Flurnummer 85/0 (Grundstück Kläranlage, Eigentümer Gemeinde Ramerberg) beantragt.
Die Abstandsflächen werden über die komplette Breite der beantragten Wohnungen, also 12,02 m und einer Tiefe von min. 3,005 auf max. 3,95 m beantragt.
Die benötigten Abstandsflächen für das beantragte Vorhaben kreuzen sich im 90 Grad Winkel mit den Abstandsflächen des Gebäudes der Kläranlage Ramerberg, somit können sich diese nicht überlappen.
Des Weiteren würden neue Abstandsflächenregelungen in Geltung kommen, wenn am Klärgebäude etwas umgebaut werden müsste. Aus diesem Aspekt ist es ebenfalls nicht empfohlen, der Abstandsflächenübernahme zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn, dass einer Abstandsflächenübernahme nicht zugestimmt wird, hat dieser einen Abweichungsantrag von Art. 6 BayBO (Abstandsflächenregelung) eingereicht, welcher bei Zustimmung durch das LRA zur Folge hat, dass die Maßnahme in Richtung der Kläranlage keine Abstandsflächen auslöst und somit ohne Abstandsflächen gebaut werden kann.

Ein rechnerischer bzw. zeichnerischer Stellplatznachweis liegen dem Antrag bei, es werden je 4 Betten ein Stellplatz benötigt. Bei 11 Betten macht das in Summe 3 Stellplätze, welche auf dem Baugrundstück hergestellt werden können.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist gesichert.
Das Niederschlagswasser wird wie bisher, da am Dach nichts verändert wird, in die Attel eingeleitet.
Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße „Am Anger“.

4 von 6 Nachbarunterschriften liegen vor. Eine fehlende Unterschrift ist von der DB Netz, hier wird das LRA Rosenheim eine Stellungnahme von der DB Netz nachfordern und die zweite, fehlende Unterschrift ist von der Gemeinde Ramerberg.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Einbau der Monteurzimmer gem. §36 BauGB wird erteilt.
Der beantragten Abstandsflächenübernahme auf die Flurnummer 85/0 der Gemarkung Ramerberg (Kläranlagen-Gelände) wird nicht zugestimmt.
Dem Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wird seitens der Gemeinde Ramerberg stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 14:01 Uhr