Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ in seiner Straßenklasse zu teilen. Die ersten rund 150 m bis zum Anwesen Alte-Stadt-Weg 6 bleibt eine Gemeindestraße mit der Straßenklasse Ortsstraße und wird entsprechend umgestuft. Der Rest der Straße mit einer Länge von 370 m wird zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft.
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies mit Schreiben vom 10.08.2017 erledigt. Die Rechtsaufsicht hat uns mitgeteilt, dass es sich beim größten Teil der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Straße die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege nicht erfüllt. Bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt am
am 19.04.2020 wurde die Mitteilung von 2017 noch einmal bestätigt. Da der asphaltierte Teil (ca. 150 m) im Außenbereich liegt, kann dieser Teiler der Straße nicht als Ortsstraße gewidmet werden. In Betracht kommt hierbei nur ein ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg.
Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.
Rund 370 m der Gemeindeverbindungsstraße ist als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg zu widmen, der asphaltierte Teil (150 m) ist als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.
Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern.
Diskussionsverlauf
Im Rahmen intensiver Diskussionen wurde im Gemeinderat über die Notwendigkeit, sich an die bestehende Gesetzeslage zu halten und rechtskonforme Entscheidungen einerseits sowie andererseits die praktische Handhabung und die mit einer Umstufung ggf. auftretenden Probleme beraten. Aus Sicht des Gemeinderats besteht hier der Zwiespalt, dass die Gemeinde Ramerberg an den Widmungen der Straßen eigentlich keine Änderungen vornehmen möchte, dies jedoch dann nicht gesetzeskonform wäre. Seitens des Gemeinderats wird auch angeregt zu prüfen, ob durch Satzungen trotz einer Umstufung der Wege die Straßenbaulast weiterhin bei der Gemeinde verbleiben könnte.
Verwaltungsseits wird darauf hingewiesen, dass die rechtliche Beurteilung des Landratsamtes Rosenheim den gesetzlichen Regelungen entspricht und auch eine satzungsmäßige Übernahme der Straßenbaulast aus Sicht des Landratsamtes nur für das gesamte Gemeindegebiet möglich wäre, was jedoch zu haushaltsrechtlichen Problemen führen würde.
Beschluss
Der unter TOP 5d der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Änderung der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraße Altstadtstraße wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 19 „Altstadtstraße“ mit einer Länge von rund 370 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die süd-westliche Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1112/1, Gem. Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 7 „B 15 - Mittelsendling“. Straßenbaulastträger sind die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Zudem wird beschlossen, den asphaltierten Bereich, ca. 150 Meter, zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist an der Einmündung zur B 15, der Endpunkt ist die süd-westliche Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 1112/1, Gem. Ramerberg. Straßenbaulastträger ist weiterhin die Gemeinde Ramerberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss vom 11.04.2017 wird damit gegenstandslos.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens:
Für den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle
Gegen den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott
Datenstand vom 14.12.2022 14:42 Uhr