Bauleitplanung;
BebPlan Nr. 5 "Eich-West", 2. Änderung für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 und 272/36 der Gemarkung Ramerberg
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.07.2022 TOP 3 den grundsätzlichen Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr.5 „Eich-West“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 272/23 und 272/36 der Gemarkung Ramerberg zu ändern.
Das Architekturbüro Hans Hertreiter, Amerang hat einen Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 13.12.2022 vorgelegt.
Die Festsetzungen im Satzungsentwurf werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Mit den Antragstellern wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge verpflichten sich die Antragsteller zur Übernahme aller Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderungsplanung stehen. Somit entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg billigt den vom Architekturbüro Hans Hertreiter, Amerang vorgelegten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Eich-West“ mit Begründung in der Fassung vom 13.12.2022.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird abgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 16:34 Uhr