Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Berg" - Elpro Beschluss über eine erneute Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Unter TOP 9 wurde die Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgenommen.

Aufgrund der Abwägung zu den Stellungnahmen muss der Satzungsentwurf sowie die Begründung geändert werden. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauBG) die Satzung mit Begründung erneut ausgelegt werden muss.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt werden.

Die Verwaltung schlägt eine verkürzte Dauer bzw. Frist von 2 Wochen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Die unter TOP 9 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen sind im Satzungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.01.2022 eingearbeitet.

Der Satzungsentwurf mit Begründung ist erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls zu beteiligen. Die Auslegungsfrist sowie die Trägerbeteiligung sind auf 14 Tage zu verkürzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 12:04 Uhr