Antrag auf Baugenehmigung um Einbau einer zusätlichen Wohnung in das Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshausesu und Anbau einer Außentreppe auf der Fl.Nr. 722/2 der Gem. Ramerberg (Wasserburger Straße 12, OT Sendling)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss Ramerberg, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.
Der Antragsteller beantragt den Einbau einer zusätzlichen Wohnung in das Obergeschoss des Wohn- und Geschäftshauses sowie den Anbau einer Außentreppe, welche als Zugang zur beantragten Wohneinheit dienen soll.
Durch den Einbau der neuen Wohnung, welche eine Größe von ca. 68 m² erreicht, sind aufgrund der Stellplatzsatzung der Gemeinde Ramerberg 2 Stellplätze für die Wohnung zu errichten. Die beiden Stellplätze sind rechnerisch als auch zeichnerisch nachgewiesen und können auf dem Baugrundstück errichtet werden.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung ist vorhanden.
Angaben zur Schmutzwasserentwässerung (Entwässerungsplan) liegen dem Antrag nicht bei, diese werden vom Landratsamt nachgefordert.
Angaben zur Niederschlagsentwässerung sind nicht nötig, da sich die Dachfläche des Gebäudes nicht verändert.
Die Erschließung des Grundstückes ist über die Bundesstraße B15 gesichert.
Die Unterschriften der Grundstücksnachbarn sind nicht erforderlich, da alle anliegenden Grundstücke im Eigentum des Antragstellers sind.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
-
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2022 11:42 Uhr