Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um ein Bürogebäude mit Lager auf der Fl.Nr. 737/5 der Gem. Ramerberg (Am Gries 24)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 25.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.


Der Bauherr beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Gewerbehalle um ein Bürogebäude mit Lager. Das Bürogebäude wird im Erdgeschoss der Erweiterung errichtet, im OG bzw. DG wird ein Lager errichtet, welches über eine Außentreppe zugänglich ist.
Der Anbau erreicht eine Größe von ca. 9,00 m auf ca. 12,00 m und bringt somit eine Grundfläche von ca. 216 m² (EG + OG) mit sich.
Die Wandhöhe beträgt auf der Nord-Westseite ca. 5,00 m und auf der Süd-Ostseite ca. 4,35 m. Die Gebäudehöhe beträgt insgesamt 7,00 m, wie das bereits bestehende Gebäude.

Die Abstandsflächen können nicht alle auf dem Baugrundstück sichergestellt werden, es ist eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Auf der Nord-Westseite des Gebäudes sollen Abstandsflächen von 2,20 m und auf der Nord-Ostseite von 1,45 – 2,34 m übernommen werden.
Beide Abstandsflächenübernahmen liegen dem Antrag auf Baugenehmigung, jeweils unterschrieben vom Grundstückseigentümer der Abstandsfläche, bei.

Angaben zu den Stellplätzen wurden nicht gemacht. Nach einer Prüfung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass aufgrund Ziffer 2.1 der Stellplatzsatzung Gemeinde Ramerberg bei Büro- und Verwaltungsräumen je 40 m² Nutzfläche ein Stellplatz erforderlich ist. Das wären bei einer beantragten Nutzfläche von 89,85 m² dann 3 erforderliche Stellplätze.

Die Erschließung des Baugrundstückes erfolgt über die Gemeindestraße „Am Gries“.
Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung sowie an die gemeindliche Kanalisation im Trennsystem ist sichergestellt. 
Angaben zur Niederschlagsentwässerung liegen dem Antrag nicht bei, diese wird das Landratsamt vom Antragsteller nachfordern.

Die Unterschriften aller angrenzenden Nachbarn liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt, sofern die 3 erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2022 11:42 Uhr