Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Stellplatz auf der Fl.Nr. 72/10 der Gemarkung Ramerberg (Reichelsiedlung 50)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.06.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich aufgrund der Einbeziehungssatzung „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung 1. Änderung und Erweiterung Reichlsiedlung“ vom 01.03.2022 im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.


Der Bauherr beantragt die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Stellplatz.
Das Wohnhaus hat die Maße von 10,71 m auf 11,33 m, der „Erker“ eine Länge von 5,62 m und eine Breite von 4,62 m.
Gesamt gesehen hat das Gebäude eine Länge von 13,53 m und eine Breite von 12,91 m.
Die Wandhöhe des EFH beträgt 6,58 m, die Gebäudehöhe beträgt 8,76 m.

Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden durch die Doppelgarage sowie den Stellplatz sichergestellt. Ein zeichnerischer als auch rechnerischer Stellplatznachweis liegt vor.

Die Zufahrt erfolgt über eine gemeindliche Straße.
Der Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung sowie an die Kanalisation ist gesichert.
Das Niederschlagswasser soll gem. der Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung über den „Sendlinger Graben“ abgeführt werden.

Die Unterschriften aller Nachbarn sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr