Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstellung eines Containers zur Gleichstromspeisung (DC-Strom) mittels Akkumilatoren auf der Fl.Nr. 394 der Gemeinde Ramerberg (Hofstett 2 u. 2a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und begründet sich somit nach §35 BauGB.

Der Bauherr beantragt eine Genehmigung zur Aufstellung eines Containers zur Gleichstromspeisung (DC-Strom) mittels Akkumulatoren.
Dieser hat die Maße von 6,05 m auf 2,44 m (gängiger 20-Fuß Container).

Der Container wird im Zuge der Energiewende zur Ladung von Elektrofahrzeugen benötigt.
Obwohl der Hausanschluss am bereits bestehenden Objekt (Lagerhalle) auf dem Baugrundstück über die erforderliche Anschlusslast zur Ladung der Fahrzeuge verfügt, kann der Stromversorger jedoch nicht den kompletten, zur Ladung der Fahrzeuge benötigten Strom von 16:00 – 21:00 Uhr liefern.
Der Container, ausgestattet mit Speicher-batterien, dient somit als Zwischenspeicher.

Das Vorhaben löst keine Abstandsflächen aus.
Stellplätze sowie ein Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung werden für dieses Vorhaben nicht benötigt.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen vor, außer die des Landratsamtes Rosenheim. Diese würde sich durch eine Baugenehmigung erübrigen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

-

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 08:57 Uhr