Antrag auf isolierte Befreiung aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 272/26 der Gem. Ramerberg (Seilerstraße 16a)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 27.09.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West) und ist somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen.

Der Bauherr möchte eine Terrassenüberdachung mit einer Größe von 2,90 x 3,65 m im östlichen Teil der Terrasse sowie mit 3,00 auf 6,85 bzw. 6,45 m errichten.
Die Überdachung hat somit eine Fläche von knapp 30 m²und wäre im Innenbereich nach §34 BauGB verfahrensfrei i. S. d. verfahrensfreien Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g) BayBO.
Nach dieser Vorschrift sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30m²und einer Tiefe von bis zu 3 m verfahrensfrei.
Die beantragte Terrassenüberdachung am Anwesen Seilerstraße 16a erfüllt somit alle Kriterien der Verfahrensfreiheit.

Da sich das Anwesen jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West“ befindet, ist eine isolierte Befreiung nötig. Die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO ist innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes nicht anwendbar.
Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen zu Terrassenüberdachungen enthalten, weshalb die Errichtung solcher Überdachungen prinzipiell nicht verboten ist, erlaubt ist die Errichtung einer solchen Überdachung jedoch verfahrensfrei auch nicht.

Aus diesem Grund wurde hier der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 6 Eich-West“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung gestellt.


Die Unterschriften der 3 unmittelbar angrenzenden Nachbarn sind vorhanden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der Fl.Nr. 272/26 der Gemarkung Ramerberg (Seilerstraße 16a) wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2023 14:00 Uhr