Wasserversorgung: Neuerlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Rammerberg (VES/WAS); Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Finanzierung der Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ramerberg ist der Erlass einer Verbesserungs- und Erneuerungssatzung (VES/WAS) notwendig.

Der Satzungsentwurf und die Kalkulation sind als Anlage beigefügt.

In § 6 wird der Beitragssatz festgelegt: Die Gesamtkosten der Ertüchtigung betragen ca. 726.879,59 € (netto), wobei der durch Verbesserungsbeiträge abgedeckte Aufwand mit 508.815,71 € geschätzt wird und zu einem Anteil von 10 % nach der Grundstücksfläche und zu einem Anteil von 90 % nach der Geschossfläche errechnet wird.

Nach dem der endgültige Aufwand noch nicht feststeht, wird ein vorläufiger Beitragssatz erhoben.

Dieser beträgt nach der von der Firma KUBUS erstellten Kalkulation pro m2 Grundstücksfläche 0,07 € und pro m2 Geschossfläche 2,08 €.

Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird, voraussichtlich im 2. Halbjahr 2023, nach Feststellbarkeit des Aufwands abgerechnet.

Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderats vom 04.10. 2022 wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20 % des errechneten vorläufigen Beitragssatzes pro m2 Grundstücksfläche und pro m2 Geschossfläche festgesetzt.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Hölzle weist darauf hin, dass beim Satzungsentwurf in § 2 Nummer 2 eine Umformulierung erfolgen sollte, um auf die angeschlossenen Grundstücke Bezug zu nehmen. Zudem sollte in § 6 Abs. 1 die prozentuale Aufteilung des Verbesserungsbeitrags mit 10 % Grundstücksfläche und 90 % Geschossfläche mit aufgenommen werden. 
Die Änderungen werden in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und der
Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ramerberg (VES/WAS) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr