Wasserversorgung: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Gemeinde Ramerberg (BGS-WAS); Kalkulation der Gebühren und des Beitrags , Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 22.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Entsprechend dem Bevorratungsbeschluss vom 08.12.2021 ist in 2022 eine Neukalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung erforderlich. Die Satzung und die diesbezüglichen Kalkulationen sind als Anlage beigefügt. Frau Hannemann vom Büro Kubus stellt die Gebührenkalkulation vor. Demnach errechnet sich für den neuen Kalkulationszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 eine Verbrauchsgebühr in Höhe von 2,36 € (bisher 1,40 €) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 

Die Gebühr für Bauwasser beträgt ebenfalls 2,36 € (bisher 1,40 €) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die Grundgebühren bei Verwendung von Wasserzählern betragen wie bisher:

bis         2,5        m3/h Nenndurchfluss bzw.   4 m3/h Dauerdurchfluss                  48,00 €/Jahr  
bis          6        m3/h Nenndurchfluss bzw. 10 m3/h Dauerdurchfluss                  96,00 €/Jahr  
bis         10         m3/h Nenndurchfluss bzw. 16 m3/h Dauerdurchfluss                144,00 €/Jahr  
über         10        m3/h Nenndurchfluss bzw. über 16m3/h Dauerdurchfluss        192,00 €/Jahr  

Im Rahmen der Gesamtkalkulation hat sich herausgestellt, dass auch eine Neukalkulation des Herstellungsbeitrages notwendig ist. 

Es errechnet sich folgender Beitrag:

Grundstücksfläche/m2:                10 %                0,24 €               (bisher 0,36 €)
Geschossfläche/m2:                90 %                6,54 €               (bisher 8,69 €) 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ramerberg (BGS/WAS) in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Anlage ist Bestandteils dieses Beschlusses. Die Satzung tritt, mit
Ausnahme des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, der rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft tritt, am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 14:44 Uhr