Sanierung Buchenweggraben: Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 24.01.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beim Ortstermin mit dem GUZV, Herrn Strobl, am 12.01.2022 wurde festgestellt, dass die Auffüllung des Buchenweggrabens durch den Starkregen im Juli 2021 teilweise komplett ausgespült und der vorhandene Stein-Verbau teilweise beschädigt wurde.
Des Weiteren wurden die Restarbeiten aus der Sanierung 2020 besprochen, und zwar den ursprünglichen Zaun wieder aufzubauen und die beiden Grenzsteine neu einzumessen.
Der Einlaufschacht im Bereich der oberen Wiese sollte bei dieser Gelegenheit unbedingt durch einen räumlichen Gitteraufsatz ersetzt werden, da der damals verbaute Gitteraufsatz sehr schnell verstopft ist und somit das Oberflächenwasser nicht richtig abgeführt werden konnte.
Dies hatte zur Folge, dass das Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen über die Böschungskante abgeflossen ist und dabei Kies und Wasserbausteine mitgerissen hat.

Nach Ausführung der o. g. Maßnahmen wurde die Rohrleitung vom Schacht in den Buchenweggraben zur Sicherheit noch per Kamerabefahrung überprüft.
Hierbei musste festgestellt werden, dass das Betonrohr (Ablauf vom Schacht) in einer Tiefe von etwa. 6 m eingebrochen ist und deshalb der Abfluss des Wassers aus dem Schacht in den Buchenweggraben nicht mehr möglich ist.

Das Rohr, welches vom Schacht in den Buchenweggraben verläuft, wurde anschließend ebenfalls durch den GUZV ausgewechselt. Nun kann das Wasser wieder ordnungsgemäß aus dem Schacht abfließen und ein Überlaufen das Oberflächenwassers über die Böschungskante kann auch bei Starkregenereignissen ausgeschlossen werden.


Die Gesamtkosten für die oben aufgeführten Maßnahmen betragen nun 34.705,46 € (Rechnung Nr. 1 i. H. v. 6.599,45 € und Rechnung 2 i. H. v. 28.106,01 €).
In der Sitzung vom 01.02.2022 wurde ein Budget für die Sanierung i. H. v. 10.000,00 € genehmigt, da jedoch eine gewissen Gefahr in Verzug war, wenn das Rohr nicht mit dieser Maßnahme ausgewechselt worden wäre und bei einer separaten Beauftragung doppelte Kosten für Anfahrt, Baustelleneinrichtung etc. angefallen wären, sind hier die genannten überplanmäßigen Ausgaben entstanden.

Bei einem weiteren Ortstermin nach Abschluss der Maßnahme mit dem LRA Rosenheim, Herrn Stumpf von der Tiefbauverwaltung, wurde der Gemeinde Ramerberg eine Kostenbeteiligung durch den Landkreis Rosenheim zugesichert, da das Oberflächenwasser der vorbeiführenden Kreisstraße RO43 ebenfalls über die Schachtanlage in den Buchenweggraben eingeleitet wird.


Herr Stumpf hatte Herrn Reithmeier bei einem Telefonat am 12.01.2023 mitgeteilt, dass sich der Landkreis Rosenheim mit einer Summe i. H. v. 14.053,00 € beteiligt.
Einzige Voraussetzung für die Beteiligung ist eine rechtliche Sicherung zur Betretung und Unterhaltung der Anlage auf der Fl.Nr. 26 der Gemarkung Rameberg; hier muss eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Ramerberg abgeschlossen werden.

Sofern diese Vereinbarung vorliegt, erhält die Gemeinde Ramerberg eine Beteiligung in o. g. Höhe.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Überplanmäßige Ausgaben i. H. v.  24.705,46 €, mit Beteiligung vom LRA folglich 10.652,46 €.

Beschluss

Der Gemeinderat Ramerberg stimmt den überplanmäßigen Ausgaben i. H. v.  24.705,46 € zu und beauftragt die Verwaltung mit der Rechnungsbegleichung. Die Beteiligung des Landkreises Rosenheim i. H. v. 14.053,00 € wird den überplanmäßigen Ausgaben nach Zahlungseingang in entsprechender Höhe gegengerechnet.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, eine Vereinbarung zur Sicherung der Anlage mit dem Eigentümer der Fl.Nr. 26 der Gemarkung Ramerberg abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2023 16:23 Uhr