Bayerisches Straßen- und Wegegesetz;
Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Bundesstraße 15 – Mittelsendling“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 11.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.03.2023 hat das Landratsamt Rosenheim im Wege der Ersatzvornahme die Gemeinderatsbeschlüsse vom 11.04.2017 und vom 08.11.2022 aufgehoben.
Im Wege der Ersatzvornahme hat das Landratsamt Rosenheim beschlossen, dass ein Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße „B 15-Mittelsendling“ auf einer Länge von rund 55 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft wird und der restliche Teil der Straße, rund 862 Meter, zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft wird.
Die Gemeinde Ramerberg ist an die im Wege der Ersatzvornahme gefassten Beschlüsse gebunden und verpflichtet, diese verwaltungsmäßig umzusetzen. Damit ist die Gemeinde im Ergebnis verpflichtet, das erforderliche Umstufungsverfahren nach Art. 7 BayStrWG durchzuführen.
Gegen den Bescheid vom 29.03.2023 kann innerhalb eines Monates nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Seitens der Verwaltung wird jedoch empfohlen, dass gegen diesen Bescheid keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, dass gegen den Bescheid vom 29.03.2023 keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den gefassten Beschluss des Landratsamtes zu vollziehen und das Umstufungsverfahren nach Art. 7 BayStrWG durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.05.2023 15:23 Uhr