Antrag auf Neubau von Sozialräumen mit Büros auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/6 der Gemarkung Ramerberg, Anger 1c, Ramerberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 12.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich nicht in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. 

Für das Gebäude mit einer gewerblichen Nutzfläche von 136,73 m² sind gemäß der gemeindlicher Stellplatzsatzung je 40 m² ein Stellplatz erforderlich. Der sich daraus ermittelnde Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen wird an der Südseite des Neubaus nachgewiesen. 

An der Westseite des Gebäudes wird eine rund 5,5 m hohe Stützmauer errichtet. Die erforderliche Abstandsfläche zwischen den beiden Bauwerken dürfte eingehalten sein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2023 11:34 Uhr