Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Dachgaube, Errichtung eines Balkons sowie Einbau einer Auf-Dach-Dämmung mit Vordach-Verlängerung am Anwesen Heubergbogen 7 (Fl.Nr. 237/6, Gemarkung Ramerberg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss Ramerberg, 17.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Bauausschuss Ramerberg 17.04.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zellerreit-Unterfeld“ und begründet sich somit nach §30 BauGB bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauherr beantragt den Einbau einer Dachgaube, Errichtung eines Balkons sowie Einbau einer Auf-Dach-Dämmung mit Vordach-Verlängerung am Anwesen Heubergbogen 7.
Die Dachgaube soll in nord-westlicher Richtung des Anwesens ins Dachgeschoss eingebaut werden.
Die Gaube hat eine Breite von 7,73 m und eine Höhe von ca. 2,50 m.
Der Balkon vor der Gaube hat eine Breite von ebenfalls 7,73 m und eine Tiefe von ca. 1,50.
Im Zuge des Einbaus der Dachgaube wird das nordseitige Dach des Anwesens zusätzlich mit einer Aufdachdämmung zur energetischen Sanierung ausgestattet.
Im Bebauungsplan gibt es zu Dachgauben keine Festlegungen, am Anwesen selbst ist ein Vollgeschoss erlaubt.
Alle Abstandsflächen können auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Der Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung ist durch das Bestandsgebäude sichergestellt.
Das Niederschlagswasser soll, wie beim Bestandsgebäude, über den Regenwasserkanal entsorgt werden.
Die Zufahrt erfolgt über die gemeindliche Straße „Heubergweg“.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 10:39 Uhr