Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons mit Außentreppe an das bestehende Anwesen auf er Fl.Nr. 230/7 der Gemarkung Ramerberg (Am Hain 3)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Ramerberg, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Ramerberg (Gemeinde Ramerberg) Gemeinderat Ramerberg 10.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde im Bauausschuss am 22.11.2022 bereits behandelt und genehmigt. Der Antrag wurde am 23.03.2023 beim Landratsamt Rosenheim zurückgenommen. Der neue Antrag unterscheidet sich in der Tiefe und Breite sowie der Position der Außentreppe vom vorherigen Antrag.

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und begründet sich somit nach §34 BauGB.

Der Bauherr beantragt den Anbau eines Balkons mit Außentreppe in südöstlicher Richtung an das Bestandsgebäude.
Der Balkon hat eine Tiefe von 1,50 m (alt: 1,72m) und eine Breite von 3,85 m (alt: 3,20m).
Die Treppe hat eine Länge von 2,43 m und eine Breite von 1,20.
Die Oberkante des Balkons hat eine Höhe von 2,00 m.

Die Erweiterung des bestehenden Balkons löst Abstandsflächen aus.
Diese können alle auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Ein Stellplatznachweis wird nicht benötigt, da sich die Wohnraumfläche nicht erhöht.
Ein Anschluss an die gemeindliche Wasser- bzw. Abwasserversorgung wird hier nicht benötigt.

Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor.

Beschluss

Das  gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2024 13:38 Uhr