Die Öffentlichkeit der Sitzung wird zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes wieder hergestellt.
Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist es nach Rechtsauffassung des Rechtsanwalts Sebastian Heidorn notwendig, den Durchführungsvertrag an einigen Stellen geringfügig zu ergänzen, sodass für die ergänzte Fassung mit Stand 26.04.2022 eine erneute Zustimmung vom Gemeinderat erforderlich wird.
Der Satzungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11, „Berg – Elpro“ kann vom Gemeinderat nur gefasst werden, wenn der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger, Fa. Riedl Immobilien GbR und den weiteren Beteiligten abgeschlossen wurde und der Gemeinderat seine Zustimmung zum Vertragsabschluss erteilt hat. Der Vertrag wurde bereits von allen Vertragspartnern unterzeichnet.
Die Zustimmung zum Durchführungsvertrag erteilt der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung. Da die Zustimmung zum Vertrag aus verwaltungsrechtlichen Gründen vor dem Satzungsbeschluss zu erteilen ist, wurde der in der nichtöffentlichen Sitzung unter Nummer 3 vorgesehene Tagesordnungspunkt vorgezogen und der entsprechende Zustimmungsbeschluss vor diesem Tagesordnungspunkt vom Gemeinderat gefasst. Ohne die Vorziehung des Tagesordnungspunktes könnte der Satzungsbeschluss erst in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst werden.
Gemeinderat Rupert Riedl nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Die Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden vom Gemeinderat unter TOP 3.3 gefasst.
Die beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in dem Satzungsentwurf in der Fassung vom 25.04.2022 eingearbeitet worden.
Der Satzungsbeschluss kann vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats zum Durchführungsvertrag, die in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung unter TOP 3 erteilt werden soll, gefasst werden.
Der Satzungsbeschluss kann erst bekannt gemacht werden, wenn vom Landratsamt Rosenheim die 12. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt wurde.