Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Brandstett-Eich zu einem ausgebauten bzw. zu einem nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg / Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 08.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2017 wurde beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett-Eich“ zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen bzw. abzustufen.
Da bei Umstufungen gemäß Art. 7 BayStrWG das Landratsamt Rosenheim als Straßenaufsichtsbehörde zu hören ist, wurde dies mit Schreiben vom 19.07.2017 erledigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat uns mitgeteilt, dass es sich beim größten Teil der Straße um einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg handelt, da die Straße die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die Merkmale für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege nicht erfüllt. Bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt am 19.04.2021 wurde die Mitteilung von 2017 noch einmal bestätigt.
Lediglich die ersten 70 m sind asphaltiert und dienen der Erschließung des Anwesens Brandstett 1 (ehem. Gärtnerei). Dieser Bereich ist als ausgebauter Feld- und Waldweg zu widmen. Der übrige Teil der Straße (ca. 472 Meter) ist als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg abzustufen, womit die jeweiligen Grundstückseigentümer die Straßenbaulastträger werden.
Auch hier ist die Gemeinde Ramerberg wieder zur Umstufung dieser Straße verpflichtet (Art. 7 BayStrWG), da die Voraussetzungen für eine Gemeindeverbindungsstraße nicht mehr erfüllt sind.
Der Umstufungsbeschluss vom 11.04.2017 ist entsprechend zu ändern.
Beschluss
Der unter TOP 5g der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.04.2017 gefasste Gemeinderatsbeschluss zur Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Branstett-Eich wird aufgehoben. Der Gemeinderat Ramerberg beschließt, einen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 70 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Abzweigung zur Gemeindeverbindungsstraße Rott-Zoßöd-Ramerberg, der Endpunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 342/1 (Südgrenze), Gem. Ramerberg.
Zudem wird beschlossen, den übrigen Teilbereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 4 „Brandstett - Eich“ mit einer Länge von rund 472 m zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Anfangspunkt ist die Schnittstelle zur Fl. Nr. 342/1 (Südgrenze), Gem. Ramerberg, der Endpunkt liegt an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Nr. 15 „Hinterleitenerstraße“. Straßenbaulastträger bei nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, bei einem ausgebauten Weg die Gemeinde Ramerberg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren bzw. das Umstufungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Auf Wunsch folgende namentliche Erwähnung des Abstimmungsverhaltens:
Für den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Fuchs, Ullmann und Hölzle
Gegen den Beschlussvorschlag:
Gemeinderatsmitglieder Riedl und Zott
Datenstand vom 14.12.2022 14:42 Uhr