Anpassung der Richtlinien zur Vergabe der Spendengelder für die Geschädigten des Hagelunwetters vom 26.08.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Bad Bayersoien (Gemeinde Bad Bayersoien) Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien 20.02.2024 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den § 5 Abs. 1 der Richtlinie zur Vergabe der Spendengelder für Geschädigt des Hagelunwetters vom 26.08.2023 wie folgt anzupassen:

„Betroffene, die nach Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Ausschöpfung aller staatlichen Hilfen und Berücksichtigung bei der Verteilung der Spenden unter Anwendung der obenstehenden Kriterien weiterhin eine unbillige Härte erleiden, sind im Rahmen einer Einzelfallprüfung festzustellen. 

Der § 5 Abs. 2 der Richtlinie zur Vergabe der Spendengelder für Geschädigte des Hagelunwetters vom 26.08.2023 wird ebenfalls nachfolgend angepasst:

„Ein Härtefall liegt vor, wenn aus dem Schadensbericht hervorgeht, dass die Situation im persönlichen bzw. wirtschaftlichen Umfeld des Geschädigten dies begründet. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalles und die Höhe des ggf. zuzuteilenden Betrages ist von der Spendenkommission zu treffen. Der zugeteilte Betrag darf das Dreifache des sich nach §4 ergebenden Betrages nicht überschreiten. Die gemeindliche Leistung nach dieser Richtlinie zuzüglich der Leistungen Dritter darf die Schadenssumme nicht übersteigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 07:33 Uhr