Erhebung von Parkgebühren am Parkplatz „Panoramaweg“: Änderung der Verordnung über die Parkgebühren in der Gemeinde Bad Bayersoien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Bad Bayersoien (Gemeinde Bad Bayersoien) Sitzung des Gemeinderates Bad Bayersoien 12.11.2024 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Änderungsverordnung über die Parkgebühren in Bad Bayersoien in nachfolgenden Punkten wie folgt zu ändern:

§ 1 Abs. 1:

„Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der Parkplätze am Seeweg, am Trahtweg, am Hofweg und an der Kirmesauer Straße eine Gebühr nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen."
 

§ 2 Abs. 2:

,,Die Benutzungsgebühr beträgt auf dem Parkplatz mit Parkscheinautomat bzw. Bewirtschaftung durch elektronische Systeme am Trahtweg und am Hofweg in der Zeit von 8 bis 18 Uhr:


    1. bis zu 2 Stunden        2,- €
    2. über 2 Stunden bis zu 4 Stunden        3,- €
    3. Tageskarte        5,- €"

§ 2 Abs. 3:

„Für die Benutzung der Parkplätze (§ 1) können auf schriftlichen Antrag bei der Rathausverwaltung fahrzeugbezogene Jahreskarten erworben werden. Die Gebühr beträgt einmalig 50,- €/ Jahr und ist bei Abholung zu entrichten. Der Jahresparkausweis muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein."


§ 2 Abs. 4:

,,Inhaber einer elektronischen Gästekarte oder eines Papiermeldescheins der Gemeinde Bad Bayersoien können die Parkplätze (§ 1) kostenlos benutzen. Der entsprechende Nachweis muss am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein."

und diese geänderte Verordnung, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, zum 01.12.2024 in Kraft treten zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2024 08:49 Uhr