Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 557, 558 u. 687/2 Gemarkung Riegsee im Bereich der Gemeindeverbindungsstraßen "Tratteil" und "Riegsee-Lothdorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Riegsee, 27.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Riegsee (Gemeinde Riegsee) 10. Sitzung des Gemeinderates Riegsee 27.11.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Auf Antrag der VSP 46 GmbH & Co. KG vom 14.08.2024 wird vom Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB für das im Übersichtsplan der Bauverwaltung (M 1:5000) vom 15.10.2024 schwarz umrandete und rot gefüllte Gebiet (Fl.Nrn. 557, 558 Gemarkung Riegsee im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße „Tratteil“ und Fl.Nr. 687/2 der Gemarkung Riegsee im Bereich Gemeindeverbindungsstraße „Riegsee-Lothdorf“) eingeleitet. 

Der Übersichtsplan vom 15.10.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.
 
Die verfahrensgegenständlichen Flächen sollen gemäß § 11 BauNVO als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Photovoltaik mit Energiespeicher“ überplant werden

Zur Wahrung des Entwicklungsgebotes ist gleichzeitig die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den identischen Geltungsbereich im sog. Parallelverfahren im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Einleitung der vorab genannten Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 
Im Übrigen sind in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger die weiteren Planungsschritte und die noch erforderlichen Vertragsabschlüsse in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 17.02.2025 10:21 Uhr