Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung mit Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.03.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Anlagen wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorab übermittelt.

Für das Haushaltsjahr 2021 sind folgende Einnahmen und Ausgaben geplant:  

Gesamteinnahmen und -ausgaben Verwaltungshaushalt:                                1.306.600,00 €

Gesamteinnahmen und –ausgaben Vermögenshaushalt:                                     85.000,00 €

Gesamthaushalt:                                                                        1.391.600,00 €

Gegenüber den Ansätzen des Vorjahres verringert sich das Verwaltungshaushaltsvolumen um 64.500,00 € und das Volumen des Vermögenshaushalts um 41.300,00 €. Das Gesamthaushaltsvorlumen reduziert sich somit insgesamt um 105.800,00 € bzw. 7 % gegenüber den Planansätzen des Jahres 2020. 

Die geplanten Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig benötigt, sodass die Verwaltungsgemeinschaft zum Beginn des Jahres 2020 über einen Rücklagenstand von rd. 174.000 € verfügte. Auch die im Jahr 2020 geplante Rücklagenentnahme von 96.300 € musste nicht beansprucht werden, sodass weiterhin eine sehr hohe Rücklage vorhanden ist, die in den kommenden beiden Jahren abgebaut werden soll, damit die Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden auf einem stabilen Niveau bleiben. Für das Jahr 2021 ist daher eine Rücklagenentnahme von 85.500 € vorgesehen. 

Die Umlage für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen sowie der Überzahl an Liegenschaften in der Gemeinde Seeshaupt im Jahr 2021 wird nachfolgend dargestellt:

Gemeinde Seeshaupt:
Kindergarten
64.663,53 €
Bestattungswesen
4.438,31 €
Wasserversorgung
34.259,81 €
Verwaltung der Liegenschaften
34.274,78 €
Summe
137.636,44 €

Gemeinde Iffeldorf:
Abwasserbeseitigung
  23.221,67 €
Bestattungswesen
    2.316,33 €
Wasserversorgung
  16.698,38 €
Summe
  42.236,37 €

Umlage des verbleibenden ungedeckten Bedarfs nach der Zahl der Einwohner.



Umlage in €/Einwohner im

Verwaltungshaushalt
880.427,19 € / 5.979 Einwohner = 147,25 €/ Einwohner (Vorjahr: 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)

Vermögenshaushalt
0,00 € / 5.979 Einwohner = 0,00 €/Einwohner
(Vorjahr: 0,00 €, Senkung um 0,00 €)

Gesamtumlage
880.427,19 € / 5979 Einwohner = 147,25 €/ EW
(Vorjahr 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)

Die Umlage verteilt sich auf die beiden Mitgliedsgemeinden folgendermaßen:

Gemeinde Iffeldorf

Verwaltungsumlage
2.712 Einwohner x     147,25 € =
399.350,82 €
Investitionsumlage
2.712 Einwohner x         0,00 € =
0,00 €
Gesamt

399.350,82 €

  Vorjahr: 402.987,63 €, Senkung um 3.636,81 €

Gemeinde Seeshaupt

Verwaltungsumlage
3.267 Einwohner x     147,25 € =
481.076,37 €
Investitionsumlage
3.267 Einwohner x         0,00 € =
0,00 €
Gesamt

481.076,37 €

  Vorjahr: 486.843,74 €, Senkung um 5.767,37 €

Zahllast Gesamt

Gemeinde Iffeldorf:          441.587,19 € ( - 10.121,87 €)

Gemeinde Seeshaupt:        618.712,81 € ( - 14.678,13 €)

Beschluss

Dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 

Auf die Erstellung einer Finanzplanung wird aufgrund Art. 10 Abs, 2 VGemO sowie Art. 41 Abs. 2 KommZG verzichtet.

Die Gemeinschaftsversammlung erläßt aufgrund Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021: 

§ 1 Haushaltsvolumen

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; 

er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit         1.306.600,00 €

und im

VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 85.000,00 € ab.


§ 2 Kreditaufnahmen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4 Ungedeckter Finanzbedarf

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.060.300,00 € festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird von den Mitgliedsgemeinden wie folgt erhoben:
a)        Für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen und der Überzahl an Liegenschaften der Gemeinde Seeshaupt wird folgende Verwaltungsumlage festgesetzt:

aa)    für die Gemeinde Seeshaupt:

1)        Verwaltung des Kindergartens: 64.663,53 €
2)        Friedhofsverwaltung: 4.438,31 €
3)        Verwaltung der Wasserversorgung: 34.259,81 €
4)        Liegenschaftsverwaltung: 34.274,78 €

bb)   für die Gemeinde Iffeldorf:

1)        Friedhofsverwaltung: 2.316,33 €
2)        Verwaltung der Wasserversorgung: 16.698,38 €
3)        Verwaltung der Abwasserentsorgung: 23.221,67 €

b)        Der verbleibende ungedeckte Bedarf in Höhe von 880.427,19 € wird als allgemeine Verwaltungsumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden erhoben.

  1. Für die Berechnung der allgemeinen Verwaltungsumlage sowie der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 5.979 Einwohner festgesetzt.

  1. Die allgemeine Verwaltungsumlage 2021 wird je Einwohner auf 147,25 € festgesetzt.


§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2021 14:34 Uhr