Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 17.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Entwurf des Haushaltsplanes mit Anlagen wurde den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung vorab übermittelt.
Für das Haushaltsjahr 2021 sind folgende Einnahmen und Ausgaben geplant:
Gesamteinnahmen und -ausgaben Verwaltungshaushalt: 1.306.600,00 €
Gesamteinnahmen und –ausgaben Vermögenshaushalt: 85.000,00 €
Gesamthaushalt: 1.391.600,00 €
Gegenüber den Ansätzen des Vorjahres verringert sich das Verwaltungshaushaltsvolumen um 64.500,00 € und das Volumen des Vermögenshaushalts um 41.300,00 €. Das Gesamthaushaltsvorlumen reduziert sich somit insgesamt um 105.800,00 € bzw. 7 % gegenüber den Planansätzen des Jahres 2020.
Die geplanten Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren nicht vollständig benötigt, sodass die Verwaltungsgemeinschaft zum Beginn des Jahres 2020 über einen Rücklagenstand von rd. 174.000 € verfügte. Auch die im Jahr 2020 geplante Rücklagenentnahme von 96.300 € musste nicht beansprucht werden, sodass weiterhin eine sehr hohe Rücklage vorhanden ist, die in den kommenden beiden Jahren abgebaut werden soll, damit die Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden auf einem stabilen Niveau bleiben. Für das Jahr 2021 ist daher eine Rücklagenentnahme von 85.500 € vorgesehen.
Die Umlage für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen sowie der Überzahl an Liegenschaften in der Gemeinde Seeshaupt im Jahr 2021 wird nachfolgend dargestellt:
Gemeinde Seeshaupt:
Kindergarten
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64.663,53 €
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Bestattungswesen
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4.438,31 €
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Wasserversorgung
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34.259,81 €
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Verwaltung der Liegenschaften
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34.274,78 €
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Summe
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137.636,44 €
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Gemeinde Iffeldorf:
Abwasserbeseitigung
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23.221,67 €
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Bestattungswesen
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2.316,33 €
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Wasserversorgung
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16.698,38 €
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Summe
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42.236,37 €
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Umlage des verbleibenden ungedeckten Bedarfs nach der Zahl der Einwohner.
Umlage in €/Einwohner im
Verwaltungshaushalt
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880.427,19 € / 5.979 Einwohner = 147,25 €/ Einwohner (Vorjahr: 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)
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Vermögenshaushalt
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0,00 € / 5.979 Einwohner = 0,00 €/Einwohner
(Vorjahr: 0,00 €, Senkung um 0,00 €)
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Gesamtumlage
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880.427,19 € / 5979 Einwohner = 147,25 €/ EW
(Vorjahr 149,48 €, Senkung um 2,23 €/EW)
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Die Umlage verteilt sich auf die beiden Mitgliedsgemeinden folgendermaßen:
Gemeinde Iffeldorf
Verwaltungsumlage
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2.712 Einwohner x 147,25 € =
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399.350,82 €
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Investitionsumlage
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2.712 Einwohner x 0,00 € =
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0,00 €
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Gesamt
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399.350,82 €
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Vorjahr: 402.987,63 €, Senkung um 3.636,81 €
Gemeinde Seeshaupt
Verwaltungsumlage
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3.267 Einwohner x 147,25 € =
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481.076,37 €
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Investitionsumlage
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3.267 Einwohner x 0,00 € =
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0,00 €
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Gesamt
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481.076,37 €
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Vorjahr: 486.843,74 €, Senkung um 5.767,37 €
Zahllast Gesamt:
Gemeinde Iffeldorf: 441.587,19 € ( - 10.121,87 €)
Gemeinde Seeshaupt: 618.712,81 € ( - 14.678,13 €)
Beschluss
Dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Auf die Erstellung einer Finanzplanung wird aufgrund Art. 10 Abs, 2 VGemO sowie Art. 41 Abs. 2 KommZG verzichtet.
Die Gemeinschaftsversammlung erläßt aufgrund Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 41 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:
§ 1 Haushaltsvolumen
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.306.600,00 €
und im
VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 85.000,00 € ab.
§ 2 Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Ungedeckter Finanzbedarf
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.060.300,00 € festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird von den Mitgliedsgemeinden wie folgt erhoben:
a) Für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen und der Überzahl an Liegenschaften der Gemeinde Seeshaupt wird folgende Verwaltungsumlage festgesetzt:
aa) für die Gemeinde Seeshaupt:
1) Verwaltung des Kindergartens: 64.663,53 €
2) Friedhofsverwaltung: 4.438,31 €
3) Verwaltung der Wasserversorgung: 34.259,81 €
4) Liegenschaftsverwaltung: 34.274,78 €
bb) für die Gemeinde Iffeldorf:
1) Friedhofsverwaltung: 2.316,33 €
2) Verwaltung der Wasserversorgung: 16.698,38 €
3) Verwaltung der Abwasserentsorgung: 23.221,67 €
b) Der verbleibende ungedeckte Bedarf in Höhe von 880.427,19 € wird als allgemeine Verwaltungsumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden erhoben.
- Für die Berechnung der allgemeinen Verwaltungsumlage sowie der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 5.979 Einwohner festgesetzt.
- Die allgemeine Verwaltungsumlage 2021 wird je Einwohner auf 147,25 € festgesetzt.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2021 14:34 Uhr