Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG (Wegebau in der Talaue)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 15.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft (TG) Langenneufnach II ist in der Sitzung anwesend.
Der Entwurf des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG (Plan) wird durch den Vorsitzenden der TG Langenneufnach, Herrn Atzkern in den folgenden Unterlagen dargestellt:
- Entwurfskarte zum Plan nach § 41 FlurbG (M 1:5.000)
Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis
Erläuterungsbericht zum Plan nach § 41 FlurbG
Entwurfsplanung Wegebau (4 Pläne)
Entwurfsplanung Brücke (2 Pläne)
Entwurfsplanung Landschaftspflegeflachen (6 Pläne)
Landschaftspflegerischer Begleitplan samt Ergänzungen
Widmungskarte
Zusätzlich hat der Vorstand der TG Langenneufnach II einen Vorschlag für verkehrsrechtliche Anordnungen erarbeitet und in der „Karte zu Vorschlägen für verkehrsrechtliche Anordnungen durch die Gemeinde" dargestellt.
Die Beteiligten und Bürger wurden in die Planaufstellung eingebunden. Die Projektbeschreibung und die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG wurden berücksichtigt.
Der Entwurf wurde mit
abgestimmt.
Beschluss der TG Langenneufnach II:
Die Anregungen und Hinweise wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Der Vorstand stellt den Plan nach § 41 FlurbG auf.
Der Vorsitzende wird beauftragt, den Plan nach § 41 FlurbG dem ALE Schwaben vorzulegen, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Abst: 4 : 0 Stimmen
Beschluss
Die Anregungen und Hinweise wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Die TG Langenneufnach II stellt den Plan nach § 41 FlurbG auf. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft Langenneufnach II wird beauftragt, den Plan nach § 41 FlurbG dem ALE Schwaben vorzulegen, die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die Öffentlichkeit zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2022 15:26 Uhr