Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 1

Sachverhalt

Ebenso wie in der gesamten landschaftlich wertvollen Region Stauden bzw. Naturpark Westliche Wälder gibt es in der Gemeinde Walkertshofen nennenswerte Nachfragen nach Wohnraum und Baugrund. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit Flächen einerseits und dem Erhalt eines schützenswerten Ortsbildes andererseits ist es wichtig, bestehende Innenentwicklungspotentiale zu nutzen und die bauliche Entwicklung im Ortsbereich zu fördern ohne dabei jedoch schädliche Einwirkungen auf das Ortsbild zu verursachen.

Eine für das Ortsbild besonders heikle Stelle ist die Aichener Straße im Bereich um die Einfahrt des Weberwegs. Hier schneidet die Aichener Straße in den vorhandenen Hang deutlich ein, so dass die Baugrundstücke beidseits dieses Straßenabschnittes deutlich (ca. 6 m) über dem vorhandenen Straßenniveau liegen und damit von weitem einsehbar sind. 

Damit ist dieser Bereich durch die exponierte topographische Lage für die Wahrnehmbarkeit des Ortes von enormer Bedeutung. Für eines dieser Grundstücke (Fl.-Nr. 396/1) wurde ein Bauantrag für drei Reihenhäuser gestellt, der aus Sicht des Gemeinderates das verträgliche Maß deutlich überschreitet. Dies wird daher zum Anlass genommen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. 
Für das Plangebiet, das einen Teilabschnitt von ca. 90 m der Ortsdurchfahrt der Aichener Straße und die Anliegergrundstücke umfasst (Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4), ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Erhalt der vorhandenen Geländesituation und damit der vorhandenen Gestalt der Ortsdurchfahrt
  • Festlegung von verbindlichen Regelungen zur baulichen Ausnutzung auf den Baugrundstücken
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper 
  • Regelung zur Anzahl und Lage der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Damit wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit geschaffen. Im Aufstellungsverfahren sollen die verschiedenen Interessenslagen der Eigentümer, betroffenen Nachbarn und Anwohner sowie der Allgemeinheit eingebracht und zielgerecht abgewogen werden. 



Lageplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ (maßstabslos).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes „Aichener Straße/Weberweg“. 
Da die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegen wird, ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, 
Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4.  
Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,8 ha gemäß Lageplan vom 28.07.2022.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2022 08:57 Uhr