Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 04.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 2

Sachverhalt

Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 04.08.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes „Aichener Straße/Weberweg“ beschlossen.

Für das Plangebiet, das einen Teilabschnitt von ca. 90 m der Ortsdurchfahrt der Aichener Straße und die Anliegergrundstücke umfasst (Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4) ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Erhalt der vorhandenen Geländesituation und damit der vorhandenen Gestalt der Ortsdurchfahrt
  • Festlegung von verbindlichen Regelungen zur baulichen Nutzung auf den Baugrundstücken
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper 
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:

Der Satzungsentwurf wurde im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest im Wortlaut die Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat Walkertshofen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ wie verlesen.
Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2022 08:57 Uhr