Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen der beteiligten Grundstückseigentümer zum Widmungsverfahren "Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber" (Abstufung von Ortsstraße zum Feldweg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.06.2022 wurden die Anlieger des betroffenen Teilstücks der Ortsstraße über die Umstufung informiert und Gelegenheit gegeben, Bedenken zu äußern.

1. Einwand:

Ein Anlieger, der von der VGem Stauden angeschrieben wurde, regte an, dass eine Bewirtschaftung seines landw. Grundstücks nur möglich ist, wenn eine Nutzung dieser Straße sowohl durch landwirtschaftliche Fahrzeuge als auch mit dem PKW zulässig ist.

Fachliche Würdigung/ Abwägung:
Die Abstufung des Straßenstücks ermöglicht nach wie vor die Befahrung für die unmittelbaren land- und forstwirtschaftlichen Anlieger (sowohl mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen als auch mit dem PKW).


2. Einwand:

Ein weiterer Anlieger gab zu Bedenken, dass der Ortsteil Laiber bei der Abstufung nicht mehr ausreichend erschlossen und insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen der Ortsteil nicht mehr ganzjährig gesichert ist. 
Außerdem bemängelte er, dass er und die anderen Anlieger nicht vollständig an diesem Verfahren beteiligt wurden. 

Fachliche Würdigung/ Abwägung:
Der Ortsteil Laiber ist über die asphaltierte Straße ausreichend erschlossen und wird auch im Winter mit Priorität I behandelt. 
Es wurden alle unmittelbaren Anlieger des betroffenen Straßenstücks ausreichend informiert und beteiligt. Alle anderen Grundstückseigentümer vom Ortsteil Laiber sind nicht direkt betroffen und müssen deswegen nicht direkt beteiligt werden.


3. Einwand:

Der Einwandführer wendete ein, dass die Gemeinde das Grundstück zum Zweck einer zweiten Erschießungsstraße erworben hätte. 
Außerdem wendete er ein, dass die Aufstellung der Verkehrszeichen zur Sperrung dieser Straße rechtswidrig eingeschätzt werde. Seiner Meinung nach bestehe für die Anwohner ein Anspruch auf Nutzung dieser öffentlichen Einrichtung.

Fachliche Würdigung/ Abwägung:
Diese Anregungen sind für das Widmungsverfahren nicht relevant. Sie haben eine verkehrsrechtliche Bedeutung. 




4. Einwand:

Weitere Grundstückseigentümer, die nicht direkt an der betroffenen Straße anliegen und auch nicht angeschrieben wurden, äußerten folgende Bedenken:

Die Straße sei im Winter die einzige Fahrmöglichkeit, welche an den Ortsteil führt und bei Glatteis und Schnee befahrbar ist. Auch für Rettungswagen und LKW´s gibt es keine andere Möglichkeit zu fahren. 

Außerdem wurden die Bewohner seitens der Gemeinde in der Gemeinderatssitzung nicht ausreichend angehört und es wird, von Seiten der Gemeinde, behauptet, dass die Anlieger untereinander verstritten sind. 

Es gehe hier um die Zufahrt zum Ortsteil Laiber von Siegertshofen.

Fachliche Würdigung/ Abwägung:
Der Ortsteil Laiber ist anderweitig ausreichend erschlossen und wird im Winterdienst mit Priorität I behandelt, so dass er für LKW´s befahrbar ist. 

Rettungsfahrzeuge sind von Straßensperrungen ausgenommen und dürfen jede Straße benutzen.

Die Zufahrt von Siegertshofen zum Laiber ist hier nicht betroffen.
 
Alle anderen Äußerungen sind widmungstechnisch nicht relevant.

Diskussionsverlauf

Für die Beratung zeigt 1. Bürgermeister Kujath die Örtlichkeit anhand eines Planes. 

Beschluss

Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung wird an dem Widmungsverfahren „Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber“ festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2023 10:54 Uhr